Rapport sur les résultats

Consultation 2014/53: Révision partielle de la loi fédérale sur l'assurance-maladie relative au pilotage du domaine ambulatoire · 167 pages

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von Ärztemangel gesprochen, auf der anderen Seite wird im ambulanten Bereich beschränkt. Die vorgeschlagene Regelung würde negative Trends (zu viele Spezialisten, zu wenige Grundversorger) nur verstärken.

Ausbau der problematischen Mehrfachrolle der Kantone

Die vorgeschlagene Lösung ist weder innovativ, noch neu. Im Grundsatz wäre es zu begrüssen, wenn der Bund Kompetenzen an die Kantone übertragen will. Hier delegiert aber der Bund eine Aufgabe an die Kantone, um sich davon zu entledigen. Gleichzeitig wird verschwiegen, dass die Kantone im Gesundheitswesen keine neutrale Instanz sind und eigene Interessen vertreten. Die heute bereits zahlreichen Interessenkonflikte („Mehrfachrolle der Kantone“) werden dadurch noch zunehmen. Heute sind die Kantone bereits Gesetzgeber, Spitalplaner und Eigentümer, gleichzeitig Spitalbetreiber und Teilfinanzierer. Ausserdem genehmigen die Kantone Tarife und sind Schlichtungsstelle für Tarifstreitigkeiten. Diese problematische Mehrfachrolle soll entflechtet werden, anstatt zusätzlich auf den ambulanten Bereich ausgeweitet werden.

Problemanalyse statt maximale Versorgungsplanung

Die Kantone sollten minimale Versorgungsgrössen definieren und diese durchsetzen. Darüber hinaus würde die Aufhebung des Kontrahierungszwanges dafür sorgen, dass der Markt eine optimale Versorgung sicherstellt. Eine solche lässt sich von Staat und Expertenkommissionen nicht eruieren. Im erläuternden Bericht fehlt überhaupt eine ausführliche Problemanalyse zum Thema Über- und Unterversorgung, welche als Grundlage gelten könnte, um eine Zulassungssteuerung einzusetzen. Es fehlt auch der Nachweis, dass der bisherige Zulassungsstopp funktioniert hätte.

Etatistischer Ansatz wird nicht hinterfragt

Der präsentierte Ansatz ist etatistisch (Steuerung, staatliche Eingriffe in die Tarife, etc.) und vermag die Probleme im Gesundheitswesen nicht zu beheben. Die Notmassnahme aus 2002 wird nicht mehr einfach „nur“ verlängert, sondern sogar zum Normalfall. Die komplette staatliche Planung des ambulanten Sektors ist damit absehbar. In der Vorlage fehlen ausserdem definierte Messkriterien für eine Über- oder Unterversorgung.

Die Lockerung oder Aufhebung des Kontrahierungszwanges oder andere Ideen werden im erläuternden Bericht fadenscheinig abgelehnt. Lieber wird die Allmacht des Staates propagiert, die Prämienentwicklung bremsen zu können (mit der grundsätzlich gleichen Regelung, welche seit 2002 die Kostenentwicklung nicht eindämmt).

Obwohl die SVP Schweiz im Bereich der Überversorgung im Gesundheitswesen eben- SVP falls Handlungsbedarf sieht, verstärkt aber die vorliegende Gesetzesänderung letztendlich nur die Systemmängel des Krankenversicherungsgesetzes. Denn nicht immer mehr Kontrolle und Steuerung, sondern mehr Wettbewerb und Freiheit würden zum gewünschten Ergebnis führen. Die SVP kann daher dieser planwirtschaftlichen Teilrevision nicht zustimmen.

Einmal mehr vergessen die Gesundheitsfunktionäre des BAG, dass man Qualität nicht über den Preis steuern und planwirtschaftlich verordnen kann. Die Steuerung über den Preis führt lediglich zu Qualitätsverlust und die planwirtschaftliche Verordnung zu aufwändiger Bürokratie mit erneuten Kostenfolgen. Weitere Eingriffe in die Tarifautonomie der Partner kann die SVP daher nicht unterstützen.

Darüber hinaus bemängeln wir das Fehlen einer seriösen Problemanalyse, das Fehlen einer Wirkungsanalyse des bisherigen Zulassungsstopps und die lückenhaften und schwammigen Definitionen und Messkriterien im vorliegenden Gesetz.

L’offre de prestations dans le domaine ambulatoire est une problématique qui préoc- PSS cupe la politique depuis de nombreuses années, sans qu’aucune solution à long terme n’ait été trouvée. Plusieurs tentatives ont été faites au Parlement, récemment encore,