Rapport sur les résultats
Consultation 2014/53: Révision partielle de la loi fédérale sur l'assurance-maladie relative au pilotage du domaine ambulatoire · 167 pages
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Behandlungsprozess. Hier sollten in erster Linie Modelle der Integrierten Versorgung für eine Verbesserung der Situation sorgen. Integrierte Versorgung muss anerkanntermassen auf freiwilliger Basis aufgebaut werden und kann nicht staatlich verordnet sein.
- Im Bestreben, Überversorgung zu verhindern, wird der Staat sehr rasch eine minu-
tiöse und detailreiche Planung aufziehen müssen (wollen). Dabei muss er gleichzeitig die Gefahr der Rationalisierung bannen, die mit solchen Planungsmassnahmen einhergeht. Es ist nicht erkennbar, woher der Staat das Wissen und die Kompetenz für eine solche „allumfassende Planung“ hernehmen sollte.
- Eine Zulassungssteuerung kann Überversorgung nicht verhindern, weil Patientin-
nen und Patienten auch unter dem Regime einer Zulassungssteuerung überversorgt sein können.
1.4 Fazit
Sämtliche bisherigen Diskussionen zum Thema Zulassungssteuerung, die Vernehmlassung zur neuerlichen Einführung der Zulassungsbeschränkung wie auch die Erfahrungen mit dem ersten Zulassungsstopp haben unmissverständlich aufgezeigt, dass die Fragestellung eine enorme Komplexität aufweist. Eine nachhaltige und breit abgestützte Lösung kommt nicht umhin, alle relevanten Fragestellungen gleichberechtigt mit einzubeziehen. Die VAKA schlägt deshalb vor, die Themenkreise abzugrenzen und die jeweiligen Massnahmen zu definieren.
Wir sind der Überzeugung, dass nur ein breit angelegter Massnahmenplan die Basis für eine nachhaltige Lösung bringen kann. Nicht erwähnt, aber keinesfalls zu vergessen ist die Bedeutung von Massnahmen betreffend der Ausbildung von genügend Fachkräften und deren Verbleib im Arbeitsmarkt.
Die subsidiären Kompetenzen des Bundesrats im Bereich der Tariffestsetzung nehmen BEKAG zu. Wir glauben nicht, dass der Bundesrat über die notwendige Kompetenz verfügt, in diesen heiklen Bereich, welcher grundsätzlich in der Tarifautonomie der im KVG vorgesehenen Tarifpartner liegt, hinein zu legiferieren. Die unglückliche Anpassung des TAR-MED mittels Verordnung des Bundesrats, welche den Grundversorgern durch kostenneutrale Umverteilung CHF 200 Mio. Mehreinnahmen verschaffen soll, zeigt dies eindrücklich. Die Kompetenz des Bundesrats muss sich demzufolge auf Notrecht im Sinne einer „ultima ratio“ beschränken. Der Bundesrat soll nur eingreifen, wenn alle anderen Mechanismen versagt haben und erhebliche öffentliche Interessen ein Einschreiten rechtfertigen. In diesem Zusammenhang sei zum wiederholten Mal mit Nachdruck festgehalten, dass das KVG keine Kostenneutralität vorsieht und dass es entgegen den Ausführungen im Erläuternden Bericht auch „keinen Grundsatz der Kostenneutralität“ gibt (vgl. dazu die unzutreffenden Ausführungen unter Ziff. 1.3, S. 6 des erwähnten Berichts). Entsprechend müssen allfällige Anpassungen des TARMED auch nicht kostenneutral erfolgen. (...)
Weiter begrüssen wir auch die späte Einsicht, dass der Bundesrat von der Idee, in der sozialen Krankenversicherung (OKP) trotz staatlich genehmigter Tarife die „Vertragsfreiheit“ einführen zu wollen, nun definitiv Abstand nimmt. Gleiches gilt bezüglich der Einführung “Differenzierter Tarife“, was zu Recht ebenfalls verworfen wurde, weil es fast unmöglich ist, den richtigen Preis für eine bestimmte Leistung in einer bestimmten Region festzulegen, und weil erfahrungsgemäss alleine mit einer Erhöhung des Tarifs in unterversorgten Gebieten noch keine Ärztinnen und Ärzten zur Eröffnung oder zur Übernahme einer Praxis bewegt werden können. (...)
Nach dem Gesagten bleibt nur noch der unbeliebte Planungsansatz als weitere Option offen. Die vorgeschlagene Lösung ist dabei aus unserer Sicht die beste Variante, weil nur bei Über- oder Unterversorgung Massnahmen ergriffen werden können und weil die Zuständigkeit dafür bei den Kantonen liegen soll. Richtig erachten wir es zudem, die erwähnten kantonalen Massnahmen von einem nicht nur quantitativ, sondern vor allem auch qualitativ ausreichenden Versorgungsangebot abhängig zu machen. (...)
Wir (...) hoffen, dass in der Botschaft wie auch in den Beratungen in National- und Stän- ÄZ derat eine Regulierung mit Augenmass erfolgt, die auch für private Unternehmern faire