Rapport sur les résultats
Consultation 2014/53: Révision partielle de la loi fédérale sur l'assurance-maladie relative au pilotage du domaine ambulatoire · 167 pages
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nen feststellen liessen: So zum Beispiel die Befürworter einer Zulassungssteuerung oder die Befürworter einer Lockerung des Vertragszwangs. lm vorliegenden Entwurf wird jedoch nur die Zulassungssteuerung detailliert diskutiert, andere Möglichkeiten werden oh ne weitere Analyse verworfen. Wir würden es begrüssen, wenn das BAG auch die anderen Losungsvarianten, die im Rahmen der Runden Tische erarbeitet wurden, detailliert analysieren würde. Erst anschliessend ist es möglich, zu entscheiden, mit welchen langfristigen Massnahmen die angestrebten Ziele am besten zu erreichen sind.
Fehlende kritische Analysen
Aus unserer Sicht fehlt eine umfassende und kritische Analyse des Status Quo sowie der möglichen Ursachen, die zu einer Unter- oder Überversorgung führen. Erwähnt seien in diesem Zusammenhang die Diskussion um den Mangel an medizinischen und Pflegefachkräften, die Auswirkungen eines angebotsinduzierten Wachstums, das Problem der Tarifoptimierung der Leistungserbringer oder die Bereitschaft der Kantone, das Angebot an Ärzten effektiv zu steuern. Es fehlt auch eine Definition, was unter Normal-, Unter- oder Überversorgung zu verstehen ist. Erst anschliessend ist es möglich, diejenigen Massnahmen zu definieren, die zur Erreichung der Ziele am zweckmassigsten und wirksamsten sind. Oh ne eine solche Analyse besteht die Gefahr, dass die beschlossenen Massnahmen am Ziel vorbeischiessen.
Weitere Verkomplizierung des Gesundheitswesens
Mit der Annahme dieser Vorlage wird das Gesundheitswesen noch komplizierter. lm Extremfallentstehen 26 unterschiedliche Systeme, wie die Kantone auf eine vermeintliche Unter- oder Überversorgung reagieren. Der Bundesrat soll die vorgesehene Kompetenz, die Daten für die Beurteilung der angemessenen Versorgung bereitzustellen, nur subsidiär nutzen, d.h. die Kantone entscheiden in erster Linie selber darüber, was sie unter angemessener Versorgung verstehen.
Zulassungsbeschränkungen wirken wettbewerbsverzerrend
Die Möglichkeit der Kantone, einer Überversorgung mit Zulassungsbeschränkungen zu begegnen, wirkt wettbewerbsverzerrend, da sie Markteintritte erschwert oder gar verunmöglicht. Leistungserbringer, die bereits im Markt tätig sind, werden vor Konkurrenz geschützt. Die in der Vorlage nicht naher bezeichneten Massnahmen zur Bekämpfung einer Unterversorgung lassen die Annahme zu, dass es zu einer Subventionierung der Infrastruktur durch die Kantone kommt. Auch dies führt zu einer Verzerrung des Wettbewerbs. Eine indirekte Finanzierung von ambulanten Leistungen durch die Kantone fordert die Entwicklung zu unklaren Zuständigkeiten weiter.
Wiederholung der Fehler aus dem stationären Bereich
Mit dieser Vorlage erhalten die Kantone weitere Kompetenzen. Damit werden die Kantone als Eigentümer und Betreiber von Öffentlichen Spitalern sowie als Tariffestsetzungsbehörde einmal mehr in einen Rollenkonflikt geraten. Über die bestehenden Spitalambulatorien steuern die Kantone bereits heute einen Teil der ambulanten Versorgung. Mit dem vorliegenden Gesetzesentwurf würde der Konflikt zwischen Spitalplanung und Anbieter von Spitalambulatorien weiter verschärft; eine wirtschaftliche Leistungserbringung wird verhindert.
Die Umsetzung der neuen Spitalplanung zeigt, dass sich die Kantone mit der vorgesehenen Koordination schwertun. Nun sollen ähnliche Bestimmungen für den ambulanten Bereich eingeführt werden, bevor die Mange[ aus dem stationären Bereich analysiert und behoben sind. Es ist nicht nachvollziehbar, warum sich eine Lösung im ambulanten Bereich bewahren soll, die im stationären Bereich zu erheblichen Problemen führt.
Unklare Auswirkungen auf die Gesundheitskosten
Weder die vergangenen noch die aktuell geltende Zulassungsbeschränkung (Art. 55a KVG) haben dampfend auf die Kosten gewirkt. Es ist daher fraglich, ob die nun vorgeschlagene Lösung, die sich an die aktuelle Bestimmung anlehnt, einen Beitrag zur Kostenkontrolle leisten kann. Es stellt sich im Gegenteil die Frage, ob die Vorlage nicht sogar kostentreibend wirkt.