Rapport sur les résultats

Consultation 2014/85: Révision partielle de l'ordonnance sur l'assurance-maladie (OAMal) et l'ordonnance sur les prestations dans l'assurance obligatoire des soins en cas de maladie (OPAS) · 147 pages

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die vor allem von der Währungsentwicklung abhängigen Preise im Ausland abstellt, ohne die Kaufkraft und die volkswirtschaftlichen Interessen zu berücksichtigen. Das EDI ist aufgerufen, seine einseitige Grundhaltung aufzugeben, die legitimen Anliegen der Industrie bei den Kernfragen stärker zu gewichten und die notwendige Ausgewogenheit in der gesamten Vorlage konsequent umzusetzen (siehe dazu unten unsere Stellungnahme zu den einzelnen Bestimmungen unter Ziff. IV sowie unsere ausführlichen Anpassungsvorschläge zur KVV und KLV in der beiliegenden Synopsis).

II. Weitere Verschlechterung für innovative Medikamente

Mit dem Ziel einer Stabilisierung des "Kostenwachstums für Medikamente im Rahmen der OKP" könnten wir uns seitens der Interpharma grundsätzlich einverstanden erklären, insoweit dabei die Interessen des Standorts und der Beitrag innovativer Medikamente zu Kostensenkungen in andern Bereichen des Gesundheitswesens berücksichtigt werden. Leider wird die Vorlage dem Anspruch nicht gerecht. Abgesehen davon,

dass die im letzten Jahr versprochene Beschleunigung der SL-Aufnahme- "in der Regel innert 60 Tagen nach Zulassung durch Swissmedic"- bis jetzt nur sehr partiell umgesetzt ist und das BAG namentlich bei Medikamenten mit hohem Mehrnutzen eine innovationsfeindliche Verzögerungstaktik betreibt, enthält die Vorlage eine Reihe von gravierenden weiteren Beeinträchtigungen des Umfeldes für die forschende Industrie, welche hier vorab wie folgt hervorzuheben sind:

- Keine Berücksichtigung von Kaufkraftdisparitäten sowie keine ausreichende Abfederung von rein wechselkursbedingten Preisunterschieden zum Ausland bei der 3-Jahres-Überprüfung, die im Regelfall weiterhin allein auf den Auslandpreisvergleich (APV) abgestützt werden soll. Eine gesetzeskonforme Gewichtung von APV und TQV ist, entgegen dem im Jahr 2013 erzielten Übereinkommen, nur im absoluten Ausnahmefall vorgesehen.

- Reduktion der Toleranzmarge bei Preisüberprüfungen von 5% auf 3%.

- Einbezug des deutschen Zwangsrabatts von 6%.

- Wechsel der Preisüberprüfungen vom Aufnahmejahr zu Gruppenüberprüfungen, was gegen Treu und Glauben verstösst und zu Rechtsungleichheit sowie zu einer Be-

schwerdeflut führen würde. Interpharma lehnt jede Gruppenbildung mit Preisvergleichen auf der Basis von Wirkstoff- oder andern Gruppen ausdrücklich ab. Eine solche würde nur dann Sinn machen, wenn man bei der Prüfung der Wirtschaftlichkeit den Innovationsschutz in Frage stellen will, worauf die Absicht hindeutet, beim Preisvergleich im Rahmen des TQV auf prospektive Preise abzustellen. Eine derartige Verwässerung,

welche die relevanten Unterschiede zwischen den Medikamenten hinsichtlich Wirksamkeit und Zweckmässigkeit nicht mehr ausreichend berücksichtigt, würde unweigerlich zu einem für die Hersteller nicht tolerierbaren Wertverlust bei den Originalpräparaten führen.

- Vorziehen der Preisüberprüfungen vom 1. November auf den 1. September: dies hätte lediglich den Effekt einer nicht gerechtfertigten, ausserordentlichen Sparrunde in den kommenden Jahren, ohne plausible Begründung.

- Erweiterung des Länderkorbs auf neun Länder, die teils schlicht nicht über "mit der Schweiz im Pharmabereich vergleichbare wirtschaftliche Strukturen" verfügen.

In den nachfolgenden Ausführungen erläutern wir unsere wichtigsten, seit längerem bekannten Anliegen gerne noch einmal wie folgt:

III. Wichtigste Forderungen der forschenden pharmazeutischen Firmen