Rapport sur les résultats
Consultation 2014/85: Révision partielle de l'ordonnance sur l'assurance-maladie (OAMal) et l'ordonnance sur les prestations dans l'assurance obligatoire des soins en cas de maladie (OPAS) · 147 pages
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schliesslich der Privatwirtschaft überlassen wird. Diese funktioniert nur solange die Versorgung rentabel ist. Die wiederholten Preissenkungen wirken undifferenziert, ohne Unterscheidung nach der Wichtigkeit für die Versorgung, nach heute noch inländisch hergestellten (aber wie lange noch?) oder importierten Produkten, nach hochpreisigen und bereits tiefpreisigen Präparaten.
2. Der Stellenwert des Preisvergleichs mit dem Ausland ist zu hoch bewertet. Im Gegensatz zu Haushaltsartikeln oder Nahrungsmitteln kann das importierte Medikament – trotz identischem Inhalt - nicht einfach so 1:1 in der Schweiz auf den Schweizer Markt gebracht werden. Der Import in die Schweiz bedingt eine Zulassung bei Swissmedic sowie eine landesspezifische Packung und Packungsbeilage. Zudem werden die Kosten für die Aufnahme in die SL, sämtliche Informations- und Marketing-Kosten in der Schweiz generiert. Hinzu kommt, dass die in die Schweiz verkauften Medikamente bezüglich ihres Labelings häufig nicht identisch sind wie im Ausland (eingeschränkte Indikation). Es muss somit differenziert werden zwischen dem Kostenanteil, der in allen Vergleichsländern gleich anfällt und demjenigen, der in der Schweiz spezifisch anfällt. pharmaSuisse ist gegen Preisvergleiche, die die unterschiedlichen Lohn- und Infrastrukturkosten zwischen der Schweiz und den Vergleichsländern nicht berücksichtigen. Es ist deshalb logisch, dass bei Medikamenten grundsätzlich die Schweizer Preise höher sein müssen, bei den günstigen Medikamenten sollte die Preisdifferenz mit den Referenzländern noch höher ausfallen. Die Fixkosten für die Zulassung auf dem Schweizer Markt lassen sich nur pro verkaufte Packung amortisieren und der Markt ist hier zirka zum Beispiel 20mal kleiner als Deutschland oder Frankreich.
3. Der therapeutische Vergleich sollte stärker gewichtet werden als der Auslandpreisvergleich. Der Preisvergleich sollte eher zur Prüfung von Grössenordnungen dienen,
und sollte, wie vorher erklärt, unbedingt nach Preisklasse differenziert interpretiert werden.
4. Als Vertreter eines mit der Grundversorgung der Bevölkerung beauftragten Medizinalberufs gibt pharmaSuisse seine Befürchtung zum Ausdruck, dass die Preisspirale, die sich nur nach unten bewegt, die inländische Produktion und auch den Import aus dem Ausland wegen ungenügender Preise mittelfristig verunmöglicht. Der Verlust der Herstellungskompetenz als weltweit einmaliges Know-how darf nicht einfach hingenommen werden. Wir verlangen eine Pause bei den Senkungen und eine seriöse Wirkungsanalyse der bereits beschlossenen Senkungen, insbesondere auf die Herstellung und den Import in der Schweiz. Weitere preissenkende Massnahmen dürfen erst nach Analyse der Ergebnisse vorgenommen werden.
5. Damit die Versorgung mit tiefpreisigen Medikamenten nachhaltig möglich bleibt, beantragen wir, dass ein minimaler Exfactory-Preis festgelegt wird, der die Leistungserbringer sowie den Gross- und Fachhandel nicht zur Quersubventionierung dieses Versorgungsanteils zwingt. Insbesondere ist bei noch nicht erfolgten Preissenkungen der Vertriebsanteil beizubehalten.
6. Ebenfalls sollten tiefere Schweizer Exfactory-Preise als in den Vergleichsländern zu Preiserhöhungen führen können.
Anträge:
1. Die Abstufung des fixen Vertriebsanteils unter Exfactory CHF 15.- muss dringend revidiert werden, sonst werden die Apotheker finanziell bestraft und die Versorgung gefährdet;
2. Ein minimaler Exfactory-Preis soll definiert werden um einen Herstellungsverzicht zu vermeiden, und um die heutige hochstehende Versorgung der Schweiz mit Arzneimitteln nicht zu gefährden. Bei Preissenkungen ist der bestehende Vertriebsanteil beizubehalten.