Rapport sur les résultats

Consultation 2015/115: Loi fédérale sur les droits de timbre (LT; mise en œuvre de la motion 13.4253 Abate) · 65 pages

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Regierungsrat

Rathaus

8750 Glarus

Eidgenössisches Finanzdepartement Bundesgasse 3

3003 Bern

Glarus, 16. August 2016

Unsere Ref: 2016-90

Vernehmlassung zum Bundesgesetz über die Stempelabgaben (Umsetzung der Motion 13.4253, Abate)

Hochgeachteter Herr Bundesrat

Sehr geehrte Damen und Herren

Das Eidgenössische Finanzdepartement gab uns in eingangs genannter Angelegenheit die Möglichkeit zur Stellungnahme. Dafür danken wir und lassen uns gerne wie folgt vernehmen:

Die zu begrüssende Wirkung liegt vor allem im Interesse des Kantons Tessin. Der Kanton Glarus selbst ist von dieser Vorlage nicht unmittelbar betroffen, da er keinen Anteil an den Stempelsteuern erhält und am Vollzug des Stempelabgabengesetzes nicht mitwirkt. Es ergeben sich keine finanziellen und personellen Auswirkungen.

Wir verzichten deshalb auf eine weitere Stellungnahme und erklären uns mit dieser Vorlage einverstanden. Ferner verweisen wir auf die Vernehmlassungsantwort der Konferenz der kantonalen Finanzdirektorinnen und Finanzdirektoren (FDK) vom 1. Juli 2016.

Genehmigen Sie, hochgeachteter Herr Bundesrat, sehr geehrte Damen und Herren, den Ausdruck unserer vorzüglichen Hochachtung.

Freundliche Grüsse

Für den Regierungsrat

Rolf Widmer Hansjörg Dürst Landammann Ratsschreiber

E-Mail an (PDF- und Word-Version): [email protected]

versandt am: 17. August 2016