Rapport sur les résultats
Consultation 2015/14: 11.418 Iv.pa. LAMal. Accorder plus d'autonomie au personnel soignant · 140 pages
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Hinweise, Kritiken, Vorschläge, Anträge Verfasser Observations, critiques, suggestions, propositions Auteurs Osservazioni, critiche, suggerimenti, proposte Autori
Wenn neu zusätzliche Leistungserbringer selbstständig abrechnen können, ergibt sich
damit die Gefahr eines Kostenschubs und höherer Prämien. In vielen Bereichen wird mit
dieser Vorlage im Gesetz festgehalten, was eigentlich bereits gängige Praxis ist. Diese
gesetzliche Anerkennung der Pflegeberufe ist in diesem Sinne richtig, darf aber an sich
nicht zu höheren Lohnforderungen führen, da die Anpassung der Kompetenzordnung
lediglich die gelebte Realität widerspiegelt. Höhere Lohnforderungen brauchen eine
effektive Kompetenzerweiterung.
Die Einführung der Möglichkeit, selbstständig im KVG abrechnen zu können, ist ein
Systemwechsel mit ungewissem Ausgang. Die Mengenausweitung ist im Gesundheits-
wesen ein ernst zu nehmendes Problem. Die FDP fordert, dass die Neuregelung zuerst
in einem zeitlich und geographisch beschränkten Pilotprojekt angegangen wird.
Um eine Kostenkontrolle zu garantieren, fordern wir ausserdem, dass die neue Rege-
lung auf integrierte Versorgungsnetze beschränkt wird. Integrierte Versorgungsnetze mit
Budgetverantwortung sind unternehmerisch freier und daher flexibler in der Kompetenz-
ordnung. Alternativ wäre ebenfalls die Stossrichtung der Minderheit Bortoluzzi denkbar
(neue Regelung nur im Rahmen einer Vertragsfreiheit zwischen Leistungserbringer und
Krankenversicherer).
Der vorliegende Gesetzesentwurf wird jedoch die Versorgung der Patienten verteuern economiesuis- und tendenziell sogar verschlechtern. Sie wird, ohne grossen Nutzen für die Patienten, se zu einem Kostenschub führen.
Unabsehbare Kostenfolgen: Der Vorentwurf enthält keine Angaben zu den konkreten SGV/USAM Kostenfolgen des vorgeschlagenen Ausbaus des Grundleistungskatalogs. Dem Risiko
einer Mengenausweitung wird die Chance gegenübergestellt, die Ärzteschaft entlasten
zu können, was Einsparungen zur Folge hätte. Die Erfahrung mit dem KVG lehrt uns,
dass bisher jede Ausweitung des Grundleistungskatalogs höhere Kosten zur Folge hat-
te. Unsere Mitglieder gehen davon aus, dass dies auch hier der Fall sein wird, was ihren
negativen Entscheid massgeblich beeinflusst hat.
Kostensenkung und keine Mengenausweitung: Kostenmonitoring KKA
Die KKA befürwortet Massnahmen, welche bei mindestens gleichbleibender Qualität
auch die Wirtschaftlichkeit und die Kostenoptimierung in der Gesundheitsversorgung
zum Ziel haben. Im Sinne der volkswirtschaftlichen Gesamtkosten-Optik ist mit der Defi-
nition von klaren Kompetenzen und Verantwortlichkeiten das Subsidiaritätsprinzip ein-
zuhalten.
In Realität wird mit grosser Wahrscheinlichkeit jedoch eine Mengen- und damit Kosten-
ausweitung stattfinden, da in bestimmten Bereichen zwei Stellen ähnliches machen
werden. Bespiele dazu sind Blutverdünnung, Blutdruckmessung als Teil der Herz-
Kreislauf-Beurteilung und Wundpflege. „Wundpflegespezialistinnen“ und weitere Pflege-
fachleute mit Zusatzausbildung sind heute sehr empfänglich für immer neuere und somit
oft teurere Materialien und Therapien ohne immer klar nachweisbaren medizinischen
Mehrwert. Einerseits tendiert die Gesundheitspolitik dazu, den Zugang zu ärztlichen
Spezialisten zunehmend einzuschränken und andererseits sollen mit dieser Initiative
vermehrt direkte Zugänge zu Behandlungen durch nicht ärztliches Gesundheitspersonal
ohne ärztliche Indikationskontrolle geöffnet werden. Damit könnten vermehrt Fehlanrei-
ze geschaffen werden.
Es ist aus unserer Sicht keine Frage, dass die finanziellen Konsequenzen der obigen
Vorlage sehr gross sind. Wir erlauben uns in diesem Zusammenhang den Hinweis auf
die nachfolgende Grafik aus der KOF-Studie vom Herbst 2014 und den Steigerungsgrad
der Spitexkosten.