Rapport sur les résultats
Consultation 2015/74: Iv.pa. 14.417 «Amender le régime de financement des soins» · 84 pages
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jedem Fall klar sein soll, welcher Kanton für die Restfinanzierung von Pflegeleistungen die ambulant oder in einem Pflegeheim erbracht werden, zuständig ist. Dieses Problem scheint durch die vorgeschlagene Umsetzung gelöst zu werden. Allerdings besteht mit diesem System die Möglichkeit, dass aufgrund von Differenzen zwischen den
kantonalen Beiträgen eine Deckungslücke entsteht. Die nicht gedeckten Kosten seien dann durch die versicherte Person zu tragen.
Für die SKS ist eine solche Regelung nicht akzeptabel. Sie führt dazu, dass
pflegebedürftige Personen je nach Konstellation der beiden betroffenen Kantone hohe Kosten übernehmen müssen. Zudem ist es aufgrund der kantonal unterschiedlich geregelten Pflegefinanzierung für Betroffene schwierig abzuschätzen, ob überhaupt und in welchem Ausmass sie Kosten übernehmen müssen. Dadurch entsteht eine unnötige zusätzliche Belastung für pflegebedürftige Personen.
Die SKS spricht sich deshalb gegen die vorgeschlagene Umsetzung aus. Stattdessen empfiehlt sie, im Interesse der betroffenen PatientInnen ein Finanzierungssystem zu entwickeln, in welchem die Zuständigkeit klar festgelegt ist und die Restfinanzierung in jedem Fall vollständig unter den betroffenen Kantonen geregelt wird.
Sollte trotzdem ein System gewählt werden, welches eine Kostenbeteiligung der
PatientInnen nicht ausschliesst, muss sichergestellt sein, dass sich Betroffene einfach über die anfallenden Kosten informieren können. Um umfassende Information und Transparenz zu gewährleisten reicht es nicht aus, die zahlreichen kantonal
unterschiedlichen Beiträge öffentlich zu publizieren, sondern es muss eine Anlaufstelle geschaffen oder definiert werden, welche PatientInnen über die zu erwartenden Kosten in ihrem konkreten Fall informiert.
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1 Allgemeine Bemerkungen ASPS
Der ASPS ist sehr enttäuscht über die Nachbesserungen der aktuellen Pflegefinanzierung, welche die Sozial- und Gesundheitskommission des Ständerats (SGK-SR)
vorschlägt. Die Vorlage der SGK-SR genügt bei weitem nicht, um die nach wie vor bedeutenden Probleme bei der Umsetzung der Pflegefinanzierung zu lösen. Mit dem Vorschlag der SGK-SR bleibt der grösste Teil davon ungelöst!
Wir begrüssen, dass die SGK-SR den Nachbesserungsbedarf an der
Pflegefinanzierung erkannt hat und mit dieser Vorlage die Frage klären will, welcher Kanton die Restfinanzierung bei ausserkantonaler Pflege leisten muss. Allerdings ist die vorgeschlagene Regelung unserer Ansicht nach für die Spitex untauglich. Wir fordern, dass sich die Höhe der Restfinanzierung nach dem Kanton richten muss, in dem die Pflegeleistung erbracht wird.
Wir bedauern, dass die SGK-SR nur diesen einen Punkt in Angriff genommen hat. Für uns besteht ein viel weiter gehender Bedarf zur Nachbesserung, welcher von der IG Pflegefinanzierung den Räten in einem umfassenden Dokument unterbreitet wurde. So empfinden wir die immer noch fehlende, konkrete Umsetzung der Pflegefinanzierung in den Kantonen AI, AR, FR, GE, GL, OW und SO als Geringschätzung der Spitex-
Leistung der privaten Spitex-Organisationen.
1. Aperçu des positions défendues dans la présente prise e position CURAVIVA
CURAVIVA Suisse salue l’orientation esquissée par la Commission de la sécurité
sociale et de la santé publique du Conseil des Etats (ci-après CSSS-E) afin de compléter l’article 25a alinéa 5 loi fédérale sur l’assurance-maladie (LAMal). A cet égard, CURAVIVA Suisse approuve :
o le fait que la CSSS-E souhaite préciser quel canton doit prendre en charge le financement résiduel des soins ambulatoires et stationnaires hors du canton de domicile ;
o le fait que, dans le cas de séjours dans un EMS, le canton ou la commune dans lesquels un résident avait son dernier domicile avant d’être admis en EMS soit compétent pour le financement des frais de soins ;
o le fait qu’un séjour en institution de soins ne suffise pas à lui seul à créer de nouvelles compétences.
CURAVIVA Suisse critique cependant le fait que, selon la CSSS-E, d’autres
lacunes importantes en matière de financement des soins ne justifient pas