Rapport sur les résultats
Consultation 2015/74: Iv.pa. 14.417 «Amender le régime de financement des soins» · 84 pages
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Hinweise, Kritiken, Vorschläge, Anträge Verfasser Observations, critiques, suggestions, propositions Auteurs Osservazioni, critiche, suggerimenti, proposte Autori
vergütet werden. Dies sichert die Qualität. Die Nichtvergütung der Hotellerie und
Betreuung in der Übergangspflege im Vergleich zur Akutbehandlung oder Rehabilitation führt zu Finanzierungsbrüchen und Fehlanreizen. Die heutige Finanzierung bietet für die Patientinnen und Patienten keinen Anreiz, das Angebot der AÜP zu nutzen. Eher
bleiben sie in Spitalbehandlung, was zu höheren Kosten führt.
Die ungleiche Vergütung zwischen der Akutbehandlung im Spital und der
Übergangspflege ist deshalb rückgängig zu machen. Die Kosten für Hotellerie und Betreuung sind auch in der AÜP aufzunehmen.
Ausserdem stellen unsere Mitglieder immer wieder fest, dass Versicherungen die für sie kostengünstigere AÜP einer für die betroffenen Patientinnen und Patienten medizinisch adäquateren, aber teureren Rehabilitationsbehandlung vorziehen. Es kommt deshalb zu Fehlversorgung, vor allem bei älteren Patientinnen und Patienten.
Schliesslich ist die ausschliessliche Zuteilung der Übergangspflege an die Pflegheime unseres Erachtens realitätsfremd, da Spitäler auch immer solche Angebote geführt haben, vor allem diejenigen, die nebst Akutpflege auch über einen
Langzeitpflegeauftrag des Kantons verfügen. Dies betrifft in besonderem Masse
Randregionen und ländliche Gebiete.
Unseres Erachtens wäre es dringlicher, wenn der Gesetzgeber in der Finanzierung der K3 Pflegeleistungen zuerst die Fixierung der Kostenanteile der Krankenversicherer
aufheben würde. Mit einem entsprechenden Zusatz im KVG wäre sicherzustellen, dass die in der VKL festgelegten Höchstbeiträge regelmässig der Kostenentwicklung
angepasst werden. Nur so werden die Krankenversicherer auch einen Teil der
Kostenentwicklung mittragen.
Stellungnahme zu den im Bericht ebenfalls aufgeführten Problembereichen SBK zu 2.4.1
Der SBK ist sich bewusst, dass die Einführung der Neuordnung der Pflegefinanzierung für die obligatorische Krankenpflegeversicherung (OKP) kostenneutral zu erfolgen hatte. Die Kosten der Pflege sind aber genau wie die zugrunde liegenden Leistungen nicht statisch; beide entwickeln sich weiter. In den letzten Jahren haben sich alle
Spitexanbieter stark den veränderten Bedingungen anpassen müssen:
• Patienten kommen früher aus dem Spital, sind also akuter und benötigen
professionelle Pflegeleistungen
• Chronisch kranke und polymorbide Patienten bleiben dank den Leistungen der
spitalexternen Leistungserbringern länger zu Hause, sie brauchen aber wegen ihren komplexen Krankheitsbildern mehr auf Tertiärstufe ausgebildetes Personal. Dies ist mit entsprechenden Lohnkosten verbunden.
• Weil die Menschen länger zu Hause bleiben, verändert sich auch der „Bewohner-
Mix" in den Pflegeheimen hin zu mehr Bewohner/innen mit komplexen und
Mehrfach-Erkrankungen. Auch hier ist ausgebildetes Pflegefachpersonal HF /FH erforderlich, das aber auch bezahlt werden muss.
Der SBK fordert, dass der Grundsatz der jährlichen Anpassung der Beiträge der OKP an die Kostenentwicklung im Gesundheitswesen ins KVG aufgenommen wird. Zudem ist das System bei den Pflegeheimen um sechs Stufen zu 20 Minuten auf 18 Stufen zu erweitern und mit entsprechend höheren Beiträgen zu entgelten. In der Folge ist die Patientenbeteiligung auf 10% des höchsten vom Bundesrat festgesetzten Pflegebeitrages zu beschränken, damit die Patient/innen nicht über Massen belastet werden. zu 2.4.2
Der SBK teilt die Einschätzung der Kommission, dass verschiedene Instrumente zu vergleichbarem Pflegeaufwand führen sollen. Er setzt sich deshalb dafür ein, dass Assessmentinstrumente (Instrumente zur Bedarfsermittlung) folgende Kriterien erfüllen sollen:
• Das Instrument erfasst den klinischen Zustand des Patienten, sein soziales Umfeld
und seine Umgebung: strukturiert, standardisiert
• Es ist relevant für die klinische Praxis,