Prises position

Consultation 2015/74: Iv.pa. 14.417 «Amender le régime de financement des soins» · 152 pages

Fedlex · Rapport sur les résultats · Page 107Fedlex · Rapport sur les résultats

Ständerat

Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit

Subkommission Pa. Iv. Pflegefinanzierung

Bundeshaus

3003 Bern

Zürich, 17. Dezember 2015

14.417 s Pa. Iv. Nachbesserung der Pflegefinanzierung

Sehr geehrte Frau Präsidentin

Sehr geehrte Damen und Herren

Vielen Dank für die Einladung der Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit des Ständerates zur Vernehmlassung in oben erwähnter Angelegenheit. Sehr gerne nehmen wir dazu wie folgt Stellung:

Vorbemerkung

Unseres Erachtens wäre es dringlicher, wenn der Gesetzgeber in der Finanzierung der Pflegeleistungen zuerst die Fixierung der Kostenanteile der Krankenversicherer aufheben würde. Mit einem entsprechenden Zusatz im KVG wäre sicherzustellen, dass die in der VKL festgelegten Höchstbeiträge regelmässig der Kostenentwicklung angepasst werden. Nur so werden die Krankenversicherer auch einen Teil der Kostenentwicklung mittragen.

Grundsätzliches

Wir begrüssen, dass die Frage der Zuständigkeit für die Restfinanzierung der Pflegeleistungen geklärt werden soll. Eine entsprechende Ergänzung von Artikel 25a Absatz 5 KVG ist deshalb sehr willkommen. Die Formulierung gemäss Vorschlag lautet: “Für die Festsetzung und Auszahlung der Restfinanzierung zuständig ist der Kanton, in dem die versicherte Person ihren Wohnsitz hat. Der Aufenthalt in einem Pflegeheim begründet keine neue Zuständigkeit.“

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