Prises position
Consultation 2015/74: Iv.pa. 14.417 «Amender le régime de financement des soins» · 152 pages
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schaffen und anzubieten. Und erst dann kann die AÜP den Spitalärztinnnen und -ärzten bekannt gemacht und zur Verordnung empfohlen werden.
4 Finanzierung von Pflegematerial
Gemäss BAG-Interpretation des KVGs können Pflegeheime, Spitex-Organisationen und freiberufliche Pflegefachpersonen keine Materialkosten zulasten Krankenversicherer verrechnen. Die Finanzierung von Pflegematerialien und Mittel und Gegenständen gemäss MiGeL kann aber auch nicht im Rahmen der Restfinanzierung sichergestellt werden.
Wir fordern deshalb, dass das KVG dahingehend angepasst wird, dass die OKP die Kosten für Pflegematerial und Mittel und Gegenstände gemäss MiGeL tragen muss.
Wir danken Ihnen für die Berücksichtigung unserer Anliegen, sei es im Rahmen der Parlamentarischen Initiative Nachbesserung der Pflegefinanzierung, in Zusammenhang mit der Evaluation des BAG der Pflegefinanzierung oder bei weiteren Bemühungen um Verbesserungen bei der Pflegefinanzierung. Wir stehen Ihnen für Rückfragen gerne zur Verfügung.
Freundliche Grüsse
Association Spitex privée Suisse ASPS
Marcel Durst, Geschäftsführer
Association Spitex privée Suisse ASPS | Uferweg 15 | 3000 Bern 13 Tel 031 370 76 73 | Fax 031 370 76 77 | [email protected] | www.spitexprivee.ch