Verwaltungsgericht SO

1 Entscheid aus 1972

  1. ZZ.1976.35Verwaltungsgericht1. Januar 1972§ 12 Verordnung über das Enteignungsverfahren. Der Enteignete kann auch die Kosten für technische Studien, die er wegen der Enteignungsentschädigung hat machen lassen, zurückverlangen, sofern er sich auf das wirklich Nötige beschränkt hat.

Quelle: Verwaltungsgericht SO. Massgebend ist die Veröffentlichung des Gerichts.