Verwaltungsgericht SO

16 Entscheide aus 1978

  1. ZZ.1980.23Verwaltungsgericht28. Dezember 1978§ 7 Ziff. 4, § 24 alt BauG, Art. 3 Abs. 1 und 5 des Perimeterreglementes Zuchwil. Perimeterbeiträge an die Kosten der Erneuerung bestehender Strassen. - Zum Begriff der Strassenkorrektion (Bestätigung der Praxis) (Erw. 2). - Zum Vorteil, der dem angrenzenden Grundeigentum aus der…
  2. ZZ.1978.34Verwaltungsgericht28. Dezember 1978§ 39 Satz 2 VRG. Wann ist dem am (verwaltungsinternen) Beschwerdeverfahren beteiligten Gemeinwesen ausnahmsweise eine Parteientschädigung aufzuerlegen?
  3. ZZ.1978.30Verwaltungsgericht14. Dezember 1978§ 24 BauG. Für künftige öffentliche Erschliessungsanlagen können Grundeigentümerbeiträge nur im Rahmen der dem Gemeinwesen bereits angefallenen Kosten erhoben werden. Vorbehalten bleiben eigentliche Ersatzabgaben.
  4. ZZ.1978.32Verwaltungsgericht4. Dezember 1978§§ 16 ff. Wirteprüfungsverordnung. Prüfungsangst bildet in der Regel keinen Grund, um eine Prüfung als unmassgeblich anzusehen.
  5. ZZ.1979.18Verwaltungsgericht3. Dezember 1978Art. 22ter Abs. 3 BV; § 231 Abs. 1 EGZGB. Wie ist die Enteignung eines Hauses zu entschädigen, das wegen Baufälligkeit keinen Verkehrswert mehr hat, den Eigentümern aber, weil sie sich mit primitiven Verhältnissen zufrieden geben, immer noch als Unterkunft dient?
  6. ZZ.1978.28Verwaltungsgericht1. Dezember 1978§§ 228 ff. EGZGB; § 16 BauG. Das solothurnische Recht kennt das sogenannte Ausdehnungsrecht des Enteigners nicht.
  7. ZZ.1978.35Verwaltungsgericht16. November 1978§ 77 VRG; § 103 Abs. 1 ZPO. Fällt ein Beschwerdeverfahren über eine Baubewilligung dahin, weil das Baugesuch zurückgezogen wird, hat in der Regel der Baugesuchsteller die Verfahrenskosten zu tragen.
  8. ZZ.1978.25Verwaltungsgericht24. August 1978Art. 371 ZGB. Zur Frage, ob und wann von der Bevormundung wegen mindestens einjähriger Freiheitsstrafe abgesehen werden darf.
  9. ZZ.1978.26Verwaltungsgericht7. Juli 1978Art. 416 ZGB; § 143 Abs. 1 EGZGB. Bei der Berechnung der Entschädigung, die dem Vormund zusteht, dürfen als "Vermögenserträgnisse" alle wiederkehrenden Einkünfte des Bevormundeten beigezogen werden, namentlich auch AHV- und IV-Renten.
  10. ZZ.1978.29Verwaltungsgericht27. Juni 1978§ 24 BauG. Perimeterbeiträge an die Kosten der Erneuerung bestehender Strassen; zum Einwand, die Erneuerung sei nur wegen übermässiger Strassenbenutzung durch schwere Transporte nötig geworden.
  11. ZZ.1978.31Verwaltungsgericht15. Juni 1978§ 216 Gemeindegesetz; § 46 Abs. 5 Wasserrechtsgesetz. Die Genehmigung der Gemeindereglemente durch den Regierungsrat hat konstitutive Wirkung. Zur Frage, ob eine Abwassergebühr rückwirkend für die Zeit zwischen Erlass und regierungsrätlicher Genehmigung des betreffenden Reglements einverlangt…
  12. ZZ.1978.33Verwaltungsgericht9. Juni 1978§ 33 Abs. 2 VRG. Zu den nachträglich verbesserungfähigen Mängeln der Beschwerdeschrift gehört auch das Fehlen der Unterschrift.
  13. ZZ.1978.23Verwaltungsgericht9. Juni 1978Art. 4 BV (allgemeine Grundsätze über die Erteilung von Ausnahmebewilligungen; Grundsatz von Treu und Glauben): - Ausnahmebewilligung auf Grund einer Ausnahmeklausel des Gemeindebaureglementes müssen zwingende kantonale Bestimmungen respektieren und die allgemeinen Grundsätze über die Erteilung…
  14. ZZ.1978.27Verwaltungsgericht26. Mai 1978Art. 20 Abs. 1 AHVG; Art. 50 IVG; § 44 Abs. 1 Gesetz über die Armenfürsorge. Die einmal ausbezahlte Rente untersteht nicht mehr dem Privileg des Art. 20 AHVG; Vermögen, das aus einer IV-Rente geäufnet worden ist, kann zur Rückerstattung früherer Armenunterstützungen herangezogen werden, soweit es…
  15. ZZ.1978.36Verwaltungsgericht20. April 1978§ 317 und § 318 Abs. 1 ZPO in Verbindung mit § 58 VRG. Zum Begriff der Erläuterung und zur Frage, wann ein Erläuterungsbegehren (endgültig) verspätet ist.
  16. ZZ.1978.24Verwaltungsgericht16. März 1978Art. 23 Abs. 3 BV. Bemessung der Entschädigung bei materieller Enteignung. Wie sind nachträgliche schadensmindernde Massnahmen des Eigentümers zu berücksichtigen?

Quelle: Verwaltungsgericht SO. Massgebend ist die Veröffentlichung des Gerichts.