Rapporto sui risultati

Consultazione 2009/120: Rapporto sull'efficacia della perequazione finanziaria tra Confederazione e Cantoni 2008-2011 · 66 pagine

Fedlex · Rapporto sui risultati · Pagina 60Fedlex · Rapporto sui risultati

Risultati della procedura di consultazione relativa al rapporto sull’efficacia della perequazione finanziaria tra Confederazione e Cantoni 2008-2011

stimmungen mit den dreijährigen Übergangsfristen noch keine Aussagen möglich. Wir erwarten jedoch, dass die Kantone über die Ergebnisse der beratenden Fachkommissionen informiert werden.

– Im Bereich betrieblicher Unterhalt der Nationalstrassen funktioniert die Umsetzung der

Aufgabenteilung und Aufgabenfinanzierung gut. Die Abgeltungen der Leistungen durch den Bund mit Globalbudgets statt wie bisher nach Aufwand haben jedoch eine kostentreibende Wirkung, da sämtliche Eventualitäten und Risiken eingerechnet werden müssen.

– Im Bereich der Nationalstrassen gibt es aufgrund der Übertragung des Eigentums an

den Bund auch neue Schnittstellen, die fragwürdig sind (Nationale Verkehrsmanagement-Zentrale und Kantonspolizei).

UR Der Kanton UR stellt für die Zukunft einen Antrag zur Verbesserung der Datenqualität beim Ressourcenausgleich, "Reinvermögen" der natürlichen Personen:

Es darf nicht sein, dass steuerharmonisierungskonforme Kantone im Vergleich zu anderen Kantonen bei der Ermittlung des Ressourcenpotenzials benachteiligt werden. Wegen den bestehenden grossen Disparitäten sind somit Korrekturen notwendig, indem das gemeldete Reinvermögen in Bezug auf die Liegenschaftssteuerwerte zwingend um den massgebenden Repartitionsfaktor korrigiert wird.

Begründung:

Die "Aggregierte Steuerbemessungsgrundlage" (ASG) ist ein guter Indikator zur Ermittlung der finanziellen Leistungsfähigkeit eines Kantons. Allerdings weist die Datenqualität, insbesondere beim Reinvermögen der natürlichen Personen, einige Schwächen auf.

Grundsätzlich wird beim Reinvermögen der natürlichen Personen nur der Vermögenszuwachs als Wertschöpfung betrachtet. Deshalb wird das Vermögen mit dem Faktor "Alpha" gewichtet. Die Zusammensetzung des Faktor "Alpha" ist in Artikel 13 der Verordnung über den Finanz- und Lastenausgleich (FiLaV) geregelt. Zurzeit beträgt der Faktor "Alpha" 1,2 Promille. Ausgangspunkt für die Berechnung des Vermögenszuwachses bildet das gemeldete Reinvermögen der natürlichen Personen. Der Schwachpunkt dieses Elements liegt vor allem darin, dass die Kantone den Wert von Grundstücken nach unterschiedlichen Bewertungsmethoden erheben. Die Kantone haben somit einen nicht unerheblichen Einfluss auf die Ausschöpfung dieser steuerbaren Ressourcen, obwohl Artikel 14 Absatz 1 des Steuerharmonisierungsgesetzes (StHG) eine Besteuerung der Vermögenswerte zum Verkehrswert fordert.

Der geltende Ressourcenindex berücksichtigt diese kantonalen Unterschiede nicht. Im Gegensatz dazu wird bei der direkten Steuer im Fall von Steuerausscheidungen zwischen den Kantonen dieser unterschiedlichen Bewertung Rechnung getragen, indem unterschiedliche kantonale Liegenschaftssteuerwerte anhand von Repartitionsfaktoren ausgeglichen werden. Die Repartitionsfaktoren sind im Kreisschreiben Nr. 22 der Schweizerischen Steuerkonferenz vom 21. November 2006 für die Steuerperioden ab 1997/98 im Internet publiziert unter: http://www.steuerkonferenz.ch/pdf/ks_22_2009.pdf.

Die Berücksichtigung der Repartitionsfaktoren hat einen wesentlichen Einfluss auf eine verbesserte Datenqualität. Das steuerbare Vermögen macht - gestützt auf die aggregierte Steuerbemessungsgrundlage des Referenzjahres 2010 (Bemessungsjahr 2006) - im Verhältnis zum Gesamttotal der ASG pro Einwohner im gesamtschweizerischen Durchschnitt mindestens 6,6 Prozent aus. Dies ist im Vergleich zu den anderen Faktoren, welche in der ASG ebenfalls berücksichtigt sind, eine nicht unbeachtliche Grösse. Das geschätzte massgebende quellenbesteuerte Einkommen macht im gesamtschweizerischen Durchschnitt 4,2 Prozent, der geschätzte massgebende Gewinn der juristischen Personen mit besonderem Steuerstatus lediglich 3,5 Prozent und die massgebenden Steuerrepartitionen der direkten Bundessteuer nur 0,1 Prozent des Ressourcenpotenzials aus und sind damit wesentlich unbedeutender als das Reinvermögen der natürlichen Personen.

ZG Der Kanton ZG stellt folgenden Zusatzantrag: