Rapporto sui risultati

Consultazione 2009/120: Rapporto sull'efficacia della perequazione finanziaria tra Confederazione e Cantoni 2008-2011 · 66 pagine

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Risultati della procedura di consultazione relativa al rapporto sull’efficacia della perequazione finanziaria tra Confederazione e Cantoni 2008-2011

Die KdK benützt schliesslich die Gelegenheit, auf die folgenden zwei kleinen Unstimmigkeiten in den Unterlagen hinzuweisen:

- In der Beilage ist ein Schreibfehler zu korrigieren: Es besteht eine Differenz beim Bei-

trag der ressourcenstarken Kantone zwischen Tabelle 1 (CHF 1‘583 Millionen) und Entwurf B (CHF 1‘538 Millionen).

- Der Kanton TI macht darauf aufmerksam, dass er im Dezember 2009 das Sonder-

schulkonkordat ebenfalls ratifiziert hat.

ZH Der Kanton ZH stellt zusätzlich zu den Vernehmlassungsfragen folgende Anträge:

1. Berücksichtigung der Kaufkraftunterschiede

Im geltenden System wird auf dem steuerbaren Einkommen der natürlichen Personen ein einheitlicher Freibetrag gewährt (Art. 6 Abs. 2 FiLaV), um der begrenzten steuerlichen Ausschöpfbarkeit von sehr tiefen Einkommen Rechnung zu tragen. Ein altes und bisher unberücksichtigtes Anliegen des Kantons Zürich, das im Wirksamkeitsbericht nicht untersucht wurde, ist die Schwachstelle des Konzepts der aggregierten Steuerbemessungsgrundlage, welche die grossen Kaufkraftunterschiede innerhalb des Landes nicht berücksichtigt, zu beheben. Ein bestimmtes Einkommen erlaubt in ländlichen Regionen einen höheren Lebensstandard als beispielsweise in Zürich, Zug, Basel oder Genf. Auch die juristischen Personen sind mit höheren Kosten konfrontiert und verfügen damit für die Verwendung ihrer Gewinne über eine geringere Kaufkraft. Da die Lebenshaltungskosten im Kanton Zürich überdurchschnittlich hoch sind, überschätzt das Konzept der aggregierten Steuerbemessungsgrundlage die steuerliche Ausschöpfbarkeit der Einkommen der natürlichen Personen. Wir beantragen deshalb, die Kauf kraftunterschiede durch einen kaufkraftbereinigten Freibetrag bei den Einkommen der natürlichen Personen zu berücksichtigen.

2. Voraussetzungen für den zweiten Wirksamkeitsbericht schaffen

Die Ausführungen zum Steuerwettbewerb (S. 65 ff. und s. 94 f.) sind zu wenig gründlich und zu retrospektiv. Insbesondere das seit 2004 veränderte internationale Umfeld ist nicht berücksichtigt. Die statistischen Grundlagen der Jahre vor 2008 müssen gesichert werden, damit im zweiten Wirksamkeitsbericht die Wirkungen der NFA analysiert werden können. Wir beantragen deshalb, dass das Eidgenössische Finanzdepartement (EFD) bereits heute die Voraussetzungen schafft, damit im zweiten Wirksamkeitsbericht unbehandelte Kriterien gemäss FiLaV (einschliesslich Anhang 17 und Konzept im Anhang des Erläuternden Berichts zur FiLaV) und insbesondere aufwendige Informationen hinsichtlich der Entwicklung des Steuerwettbewerbs auch für den Übergang zur NFA zur Verfügung stehen.

3. Ausführungen zur Aufgabenteilung

Wir sind mit den Ausführungen des Wirksamkeitsberichts zur neuen Aufgabenteilung einverstanden. Es ist nachvollziehbar, dass im Rahmen des ersten Wirksamkeitsberichts nur erste Einschätzungen zur Umsetzung der neuen Aufgabenteilung gemacht werden können. Wir erwarten jedoch, dass Fragen zur Aufgabenteilung im nächsten Wirksamkeitsbericht vertieft analysiert werden. Zurzeit beurteilen wir die Umsetzung der NFA-

Aufgabenteilung wie folgt:

– In den Bereichen Betagtenhilfe (Spitex) und Prämienverbilligungen verläuft die Umse-

tzung der NFA reibungslos und entspricht den Erwartungen. Der NFA-Finanzierungsmodus bei den Prämienverbilligungen gewährt eine höhere Stetigkeit der Bundesmittel, sodass die Prämienverbilligung planbarer und die zur Verfügung stehenden Mittel mittelfristig besser abschätzbar sind.

– Im Bereich der Invalideneinrichtungen verläuft die Umsetzung in enger Zusammenar-

beit mit anderen Kantonen und im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben des Bundes planmässig.

– Im Bereich der Behinderteninstitutionen sind nicht zuletzt aufgrund der Übergangsbe-