Rapporto sui risultati

Consultazione 2009/120: Rapporto sull'efficacia della perequazione finanziaria tra Confederazione e Cantoni 2008-2011 · 66 pagine

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Risultati della procedura di consultazione relativa al rapporto sull’efficacia della perequazione finanziaria tra Confederazione e Cantoni 2008-2011

zu spät und ging nicht oder nur sehr zögerlich auf die Vorbehalte der Kantone ein. Zwischen der eidgenössischen Verordnung über den Natur- und Heimatschutz, welche in der Regel globale Finanzhilfen und nur im Ausnahmefall Einzelgeschäfte vorsieht, und dem Entwurf der Programmvereinbarung, die auf Einzelgeschäften beruht, besteht ein grundsätzlicher Widerspruch. Das neue System ist eine unglückliche Vermischung aus alten Einzelverfügungen und Globalzahlungen. Die Programmvereinbarung ist in einzelnen Punkten auch nicht praktikabel. So ist eine verbindliche Auflistung der beitragsberechtigten Objekte zu Beginn der 4-jährigen Laufzeit der Programmvereinbarung nicht umsetzbar, da eine derartige Voraussage gar nicht gemacht werden kann. An dieser Tatsache ändert auch die nach langen Diskussionen zugestandene Möglichkeit einer einmaligen Korrektur nach zwei Jahren Laufzeit der Programmvereinbarung nichts. Zudem ist das Verfahren administrativ aufwändiger und wird damit einem zentralen Anspruch der NFA, einer administrativen Vereinfachung der Abläufe, nicht gerecht. Die Programmvereinbarung ist für die Periode 2012 – 2015 umfassend zu überarbeiten (globale Finanzhilfen, strategische Ziele).

Es ist daher festzuhalten, dass das neue Instrument der Programmvereinbarung zwei Jahre nach Einführung der NFA noch immer einen experimentellen Charakter hat.

FR En 2010, pour la première fois, trois cantons n'atteignent pas l'objectif de 85% après péréquation. Si cette évolution devait se poursuivre, des mesures correctives en faveur des cantons à faible potentiel de ressources s'imposeraient certainement.

En matière d'assurance qualité il importera d'accorder une attention accrue à la problématique des retards constatés parfois dans la taxation, en particulier dans les cantons contributeurs. Il importe que les rythmes de taxation soient les mêmes dans tous les cantons.

Dans la perspective de la troisième période d'application de la RPT (2016-2019), le canton de Fribourg souhaiterait qu'une réflexion soit menée sur la possibilité d'imposer certaines limites afin que les cantons bénéficiaires de la RPT n'utilisent pas les moyens reçus pour réduire exagérément leurs impôts et entraîner ainsi un risque de sous-enchère fiscale.

BS - Faire NFA-Beiträge:

Es ist ein Mechanismus einzuführen, wonach der Ressourcenausgleich reduziert wird, sofern die Steuerbelastung eines Nehmerkantons den Durchschnitt der Geberkantone unterschreitet. Die Höhe des Ressourcenausgleichs soll für jene Kantone gekürzt werden, deren steuerliche Ausschöpfung (S. 71 des Wirksamkeitsberichts) unter dem durchschnittlichen standardisierten Steuersatz der ressourcenstarken Kantone (Durchschnittssteuersatz) liegt. Die Verminderung entspricht der Differenz zwischen dem effektiven Steuerertrag und demjenigen, der mit diesem Durchschnittssteuersatz erzielt würde. Übersteigt die Differenz die Mittel, die für diesen Kanton errechnet wurden, werden diese vollständig gekürzt.

- Aktuelle Entwicklungen einbeziehen:

Der Wirksamkeitsbericht enthält lediglich eine Ex-Post-Betrachtung, eine Ex-Ante-Einschätzung fehlt. Die Ausgleichsgefässe werden jedoch nicht vier Jahre zurück sondern für vier Jahre in die Zukunft neu festgelegt. Irgendwo im Wirksamkeitsbericht oder in den Entscheidungsgrundlagen der Bundesversammlung sollte auch eine Betrachtung der Zukunft vorgenommen werden und die Auswirkungen der Finanzkrise auf die Volatilität des Systems gewürdigt werden. Entwicklungen wie bspw. die ausfallenden Steuererträge aus der Direkten Bundessteuer im Kanton Zürich der Jahre 2009 und 2010 werden zu gewaltigen Veränderungen der zukünftigen Volatilität führen. Im vorliegenden Wirksamkeitsbericht wird dies mit keinem Wort erwähnt. Wir erwarten, dass in der bundesrätlichen Botschaft an die eidgenössischen Räte zur Neudotierung der Finanzausgleichsgefässe an geeigneter Stelle eine Beurteilung der zukünftigen Entwicklungen und der damit verbundenen Belastung der ressourcenstarken Kantone vorgenommen wird. Die Grundlagen dazu sind mit dem von der FkF in Zusammenar-