Appendice 3

Consultazione 2009/89: Revisione totale dell'ordinanza sulle norme della circolazione (ONC) e dell'ordinanza sulla segnaletica stradale (OSStr) · 154 pagine

Fedlex · Rapporto sui risultati · Pagina 10Fedlex · Rapporto sui risultati

4.6 Sind Sie mit Art. 6 E-BSSV einverstanden?

JA ( 46 )

wovon Bund: Kantone: 18 Übrige Stellen: 28

BL, BS, GE, GL, GR, JU, NE, NW, OW, TG, SG, SH, SO, SZ, TI, UR, ZG, ZH

vif LU, Tiefbauamt NW

Kapo AG, Kapo BL, Kapo BS, Kapo NW, Kapo OW, Kapo SG, Kapo SH, Kapo SO, Kapo TG, Kapo TI, Kapo UR, Kapo ZG, Kapo ZH, Stapo Winterthur, Stapo Zürich

ACS, BUL, FMS, FREC, IGBF, KSPD, SIK, strasseschweiz, SVSAA, tcs, tpg

JA mit Bemerkung ( 6 )

wovon Bund: Kantone: 2 Übrige Stellen: 4

LU Aus Gründen der Rechtssicherheit ist für Faltsignale gemäss Abs. 3 eine Grösse vor-

zugeben, so dass bei-spielsweise das Signal auf Faltsignalen mindestens die Masse des Klein- oder des Normalformats aufweisen muss.

VD Alinéa 2: remplacer 'les signaux lumineux" par "signaux en version lumineuse".

Alinéa 5: remplacer les "signaux" par le motif des signaux.

Pro Velo Da es sich bei den Wegweisern nach Art. 140 Abs. 2 um die Velowegweiser handelt, sagt Schweiz die vorgeschlagene Bestimmung klar aus, dass diese Signale nicht beleuchtet sein müs-

sen. Sollten Velowegweiser nicht auch retroflektierend oder beleuchtet sein? Dazu lässt sich sagen, dass aktuell (fast) alle an Velofahrer gerichteten Wegweiser nicht retroflektierend sind. In der Realität sind deshalb die heute ausgeschilderten Velorouten bei Nacht und auf unbeleuchteter Strasse praktisch unauffindbar. Umgekehrt wäre es übertrieben, für alle an den Veloverkehr gerichteten Wegweiser die retroflektierende Ausführung einzufordern. Wünschbar wäre jedoch zu verlangen, Velowegweiser dort in retroflektierender Ausführung vorzusehen, wo

- sie im Verband mit andern retroflektierenden Wegweisern an ein- und demselben Standrohr eingesetzt werden,

- eine Kreuzung oder Verzweigung andere retroflektierende Signale aufweist

- eine Veloroute auf an unerwarteter Stelle von einer unbeleuchteten Strasse in eine Nebenstrasse anzweigt

An sich lässt der vorgeschlagene Wortlaut offen, an den genannten Stellen retroflektierende Signale einzusetzen. Diese sind allerdings wesentlich teuerer als bisher verwendeten Signale. Bei dieser Ausgangslage schlagen wir vor, dass das ASTRA zuhanden der Kantone eine Empfehlung abgibt, wonach Velowegweiser in den genannten Fällen retroflektierend auszuführen sind und veranlasst, die Norm SN 640'829a Strassensignale/Signalisation Langsamverkehr entsprechend anzupassen.

Städte- In der internen Vernehmlassung fand die Bestimmung mehrheitlich Zustimmung. Eine Minverband derheit begrüsst zwar, dass die Signalgrössen, Dimensionen, Lichtraumprofile etc. neu in

einem Normenwerk festgehalten werden und nicht mehr im Gesetz selber. Es wird jedoch Wert darauf gelegt festzuhalten, dass innerorts auch das Kleinformat bei Signalen zulässig sein muss. Dies müsse so auch in der Norm festgeschrieben werden. Die Stadt Bern teilt uns mit, dass, sollte die heutige gültige Regelung gemäss Signalisationsverordnung Artikel 102, Absatz 2 beibehalten werden, dies für die Stadt Kosten von ca. 16 Mio Franken zur Folge hätte.

Schweiz Abs. 4: Wir schlagen vor, dass retroreflektierende Wegweiser auch im Langsamverkehr Mobil z.B. Innerorts eingesetzt werden sollen, beziehungsweise Ausserorts können.

velosuis- wie Pro Velo Schweiz

se

NEIN ( )

wovon Bund: Kantone: Übrige Stellen:

NEIN mit Bemerkung ( 10 )

wovon Bund: Kantone: 3 Übrige Stellen: 7

AG Die Signalgrösse soll gemäss Art. 102 SSV vorgeschrieben sein.

Abs. 4: ergänzen mit: "Die Signale inkl. Faltsignale müssen retroreflektieren…