Appendice 3

Consultazione 2009/89: Revisione totale dell'ordinanza sulle norme della circolazione (ONC) e dell'ordinanza sulla segnaletica stradale (OSStr) · 154 pagine

Fedlex · Rapporto sui risultati · Pagina 7Fedlex · Rapporto sui risultati

4.5 Sind Sie mit Art. 5 E-BSSV einverstanden?

JA ( 41 )

wovon Bund: Kantone: 17 Übrige Stellen: 24

BE, BL, GE, GL, GR, JU, LU, NW, OW, SO, SZ, TG, TI, UR, VD, ZG, ZH

vif LU, Tiefbauamt NW

Kapo AG, Kapo BE, Kapo BL, Kapo NW, Kapo OW, Kapo SO, Kapo TI, Kapo UR, Kapo ZG, Kapo ZH, Stapo Winterthur

ACS, BUL, COCRBT, FMS, FREC, IGBF, KSPD, SIK, strasseschweiz, SVSAA, tpg

JA mit Bemerkung ( 4 )

wovon Bund: Kantone: 2 Übrige Stellen: 2

NE Al. 5 : Supprimer l'alinéa 5 ; il est quelquefois indispensable de placer des signaux à in-

tervalles rapprochés.

VS L'ordre de pose des signaux doit être maintenu conformément au droit actuel

Städte- In der internen Vernehmlassung fand die Bestimmung mehrheitlich Zustimmung. Eine Minverband derheit lehnt die Bestimmung aus folgenden Gründen ab:

- Abs. 2: In Bezug auf die Anzahl Signale, welche an einem Standort zulässig sind, sollen Wegweiser und Zusatztafeln je als eigenständige Einheit gelten. Eine Minderheit lehnt diese Regelung nicht zuletzt aus Kostenüberlegungen ab. Die Umsetzung würde etwa der Stadt Bern Kosten im Umfang von rund 1,2 Mio. Franken verursachen. Zudem führt die Minderheit an, Lichtsignalanlagen oder Lichtsignalgeber seien separat zu betrachten und gehörten nicht in die Aufzählung.

- Abs. 2: Der Begriff «Zusatzeinrichtungen» ist nicht klar. Wenn damit Kontrasttafeln und Kontrasttafeln mit Pfeil und Blinker gemeint sind, dann ist dies eindeutiger zu formulieren.

- Wichtig ist in diesem Zusammenhang die sichtbare Zuordnung für einen bestimmten Verkehrsstrom: So sollen z.B. 4 Signale für die eine Richtung A und am gleichen Mast weitere 4 Signale für den Querverkehr B montiert werden können, wenn diese für die Richtung A nicht gesehen oder zugeordnet werden können.

- Zudem fordert die Minderheit eine Ergänzung: Vortrittssignale, Fahrtrichtungsgebote und Abbiegeverbote müssen bei LSA an den LSA-Mast montiert werden. Eine solche Regelung könne nicht nur in der SN festgelegt werden, sie gehöre in die Verordnung.

tcs la solution proposée semble être un bon compromis entre le besoin de signalisation accru

lié au développement du trafic et du réseau routier d'une part, et la volonté de limiter la forêt de panneau d'autre part. Le TCS compte ici sur les autorités pour appliquer, surveiller et faire appliquer strictement les principes de la nouvelle OSRO-P et limiter au maximum les signaux.

NEIN ( )

wovon Bund: Kantone: Übrige Stellen:

NEIN mit Bemerkung ( 22 )

wovon Bund: Kantone: 5 Übrige Stellen: 17

AG Abs. 3: Die Reihenfolge gemäss SSV Art. 101 Abs. 6 soll beibehalten werden.

AR Am gleichen Pfosten dürfen aus Sicht des Verkehrsteilnehmers lediglich drei …..

BS Wir sind der Auffassung, dass die Regelung in Absatz 2 bei Standorten mit Lichtsignalen

nicht praxistauglich ist. Es führt dazu, dass Signale und Lichtsignale vielfach getrennt und dadurch zusätzlich Signalstandorte zu schaffen wären. Wir beantragen daher auf den Einbezug der Ampeln vollständig zu verzichten.

SG Abs. 2: Die "Hierarchie" über das Anbringen der Signale darf nicht weggelassen werden,

insbesondere nicht bei Wegweisem. Es darf nicht sein, dass der Verkehrsteilnehmende sich nicht rechtzeitig orientieren kann.

SH Abs. 2: Die Reihenfolge muss gemäss altem Artikel 101 Abs. 6 SSV, erfolgen. Eine

einheitlich und einfach zu interpretierende Darstellung ist somit gewährleistet.

Stadt Zu Abs. 2; In Bezug auf die Anzahl Signale, welche an einem Standort zulässig sind, sollen Bern Wegweiser und Zusatztafeln je als eigenständige Einheit gelten. Diese Regelung lehnt die

Stadt Bern ab. Deren Umsetzung würde der Stadt Bern Kosten im Umfang von rund 1,2 Mio. Franken verursachen. Zudem sind Lichtsignalanlagen oder Lichtsignalgeber separat zu betrachten und gehören nicht in diese Aufzählung.

Abs. 2: Der Begriff „Zusatzeinrichtungen" ist nicht klar. Wenn damit Kontrasttafeln und Kon-