Appendice 3

Consultazione 2009/89: Revisione totale dell'ordinanza sulle norme della circolazione (ONC) e dell'ordinanza sulla segnaletica stradale (OSStr) · 154 pagine

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trasttafeln mit Pfeil und Blinker gemeint sind, dann ist dies eindeutiger zu formulieren:

Wichtig ist in diesem Zusammenhang die sichtbare Zuordnung für einen bestimmten Verkehrsstrom; So sollen z.B. 4 Signale für die eine Richtung A und am gleichen Mast weitere 4 Signale für den Querverkehr B montiert werden können, wenn diese für die Richtung A nicht gesehen oder zugeordnet werden können.

Ergänzungsantrag; Vortrittssignale, Fahrtrichtungsgebote und Abbiegeverbote müssen bei LSA an den LSA-Mast montiert werden. (Eine solche Regelung kann nicht nur in der SN festgelegt werden, sie gehört in die Verordnung)

Kapo AI Am gleichen Pfosten dürfen aus Sicht des Vekehrsteilnehmers lediglich drei …..

Kapo Am gleichen Pfosten dürfen aus Sicht des Vekehrsteilnehmers lediglich drei …..

AR

Kapo Wir sind der Auffassung, dass die Regelung in Absatz 2 bei Standorten mit Lichtsignalen BS nicht praxistauglich ist. Es führt dazu, dass Signale und Lichtsignale vielfach getrennt und

dadurch zusätzlich Signalstandorte zu schaffen wären. Wir beantragen daher auf den Einbezug der Ampeln vollständig zu verzichten.

Kapo Die heute gültige Hierarchie über das Anbringen der Signale muss beibehalten werden.

GR

Kapo Abs. 2: Die Hierarchie über das Anbringen der Signale darf nicht weggelassen werden, SG insbesondere nicht bei Wegweisern. Es kann und darf nicht sein, dass ein Wirrwarr ent-

steht und der Verkehrsteilnehmende sich nicht rechtzeitig orientieren kann und ihm die Entscheidungshilfe fehlt.

Kapo Abs. 2: Die Reihenfolge muss gemäss altem Artikel 101 Abs. 6 SSV, erfolgen. Eine einheit-SH lich und einfach zu interpretierende Darstellung ist somit gewährleistet.

Kapo Abs. 2 ist für Kreisel zu präzisieren: Am gleichen Pfosten dürfen aus Sicht des Vekehrsteil-TG nehmers lediglich drei, ........

Stapo Am gleichen Pfosten dürfen aus Sicht des Vekehrsteilnehmers lediglich drei …..

Chur

Stapo Am gleichen Pfosten dürfen aus Sicht des Vekehrsteilnehmers lediglich drei …..

St. Gal-

len

Stapo Problematisch ist insbesondere Absatz 2. Diesbezüglich sei auf die Stellungnahme unter Zürich 4.19 verwiesen.

bfu Zu den Absätzen 2 und 4:

Die Anzahl der Signale sollte auf 2, höchstens 3 beschränkt bleiben, auch ein Wegweiser sollte als ein Signal zählen.

Zu Absatz 5:

Hier könnte man konkreter werden: Maximal ein Pfosten innerhalb der Strecke, die bei der geltenden Höchstgeschwindigkeit innerhalb von 2 Sekunden zurückgelegt wird. Also mindestens 20 Meter bei Tempo 30, 30 Meter bei Tempo 50, 50 Meter bei Tempo 80 und 70 Meter bei Tempo 120. Ausnahmen könnte man zulassen für die Parkierungssignalisation (das kann ein Lenker, der nicht parkieren will, ausblenden).

Public Zu den Absätzen 2 und 4:

Health Die Anzahl der Signale sollte auf 2, höchstens 3 beschränkt bleiben, auch ein Wegweiser

sollte als ein Signal zählen.

Zu Absatz 5:

Hier könnte man konkreter werden: Maximal ein Pfosten innerhalb der Strecke, die bei der geltenden Höchstgeschwindigkeit innerhalb von 2 Sekunden zurückgelegt wird. Also mindestens 20 Meter bei Tempo 30, 30 Meter bei Tempo 50, 50 Meter bei Tempo 80 und 70 Meter bei Tempo 120. Ausnahmen könnte man zulassen für die Parkierungssignalisation (das kann ein Lenker, der nicht parkieren will, ausblenden).

Schweiz Die Ausnahmeregelung für die Wegweisung für den Langsamverkehr ist entscheidend für Mobil

eine Wegweisung, die möglichst ohne neue Signalstandorte auskommen will.

Antrag: Die Ausnahmeregelung sollte generell gelten und nicht nur Standorte betreffen, die ausschliesslich Wegweiser enthalten.

SP Wir schliessen uns den Ausführungen der BfU an.

Wander- Art 5 Abs. 2 und 4

wege

Ergänzen: Wegweiser für Wanderwege sollten ohne Mengenbeschränkung auch an Pfosten mit anderen Signalen angebracht werden können.

Begründung: Entrümpelung heisst auch das Vermeiden unnötiger zusätzlicher Signalstandorte. Wenn Wanderweg-Wegweiser, die sich von der Grösse und Farbe her eindeutig nicht an den motorisierten Verkehr wenden, an bestehende Signalpfosten angebracht werden können, müssen weniger zusätzliche Pfosten erstellt werden, bzw. wegen der Vorschrift von Abs. 5 müssten die Wanderweg-Wegweiser dann teilweise an ungünsti-gen