Appendice 3
Consultazione 2009/89: Revisione totale dell'ordinanza sulle norme della circolazione (ONC) e dell'ordinanza sulla segnaletica stradale (OSStr) · 154 pagine
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route. Si l'on suit ce raisonnement, il ne serait donc pas possible de passer de 100 à 80 km/h sur semi-autoroute, ou de 80 à 60 hors localité – ce qui est la règle.
SSR Abs. 4: Signalisierte Stufenhöchstgeschwindigkeiten werden in der Praxis kaum eingehal-
ten. Besser wäre das Höchstgeschwindigkeitssignal in einem vernünftigen normalen Bremsabstand vor dem Hindernis aufzustellen. Es bedeutete dann den Befehl zur Einleitung einer normalen Bremsung.
Fussver- Der Artikel 25 ist wie folgt anzupassen:
kehr
Schweiz Vor der Verfügung von abweichenden Höchstgeschwindigkeiten gemäss Absatz 5 a bis d
ist durch ein Gutachten (Artikel 32 Absatz 3 SVG) abzuklären, ob die Massnahme nötig, zweck- und verhältnismässig ist oder ob andere Massnahmen vorzuziehen sind. Dabei ist insbesondere zu prüfen, ob die Massnahme auf die Hauptverkehrszeiten beschränkt werden kann.
Begründung
Für die Verfügung von abweichenden Höchstgeschwindigkeiten gemäss Absatz e – also Strassenabschnitte auf dem nicht vortrittsberechtigten Strassennetz – sollen von der Prüfung der Notwendigkeit, der Zweck- und Verhältnismässigkeit befreit werden.
In vielen Städten und Siedlungen gilt auf dem Strassennetz ohne Vortrittsberechtigung flächendeckend Tempo 30. Tempo 30 ist also der Regelfall für untergeordnete Strassen und keine Ausnahme mehr. Die Erhöhung der Verkehrssicherheit durch Einführung von Tempo 30 ist mehrfach erwiesen. Eine Erhöhung der Verkehrssicherheit wird in der via sicura gefordert. Die Förderungen von Gebieten mit tieferer Geschwindigkeit ist dabei eine einfache und wirksame Massnahme. Die Einführung von Tempo 30 wird mit dieser Formulierung als anzustrebende Höchstgeschwindigkeit auf dem untergeordneten Strassennetz deklariert und damit zu einer Sollvorschrift. Bei der Umsetzung ist keine Begründung mehr nötig. Es sind lediglich die für die Einhaltung der Höchstgeschwindigkeit nötigen Massnahmen aufzuzeigen.
Keine Stellungnahme / nicht betroffen ( 17 )
wovon Bund: 1 Kantone: Übrige Stellen: 16
BAV
sva FR, asa, AGVS, ASTAG, Centre patronal, IGBF, kf, Pro Velo Schweiz, SFV, SchweizMobil, SVLT, VAE, VCS, velosuisse, VöV, Wanderwege