Rapporto sui risultati
Consultazione 2011/122: Revisione parziale della legge federale sugli stranieri (LStr) · 109 pagine
Fedlex · Rapporto sui risultati · Pagina 73Fedlex · Rapporto sui risultati
wichtigen Fällen vorbehalten bleiben und den Versicherungsorganen überlassen werden. Wir beantragen die Streichung dieser Bestimmung.
SBLV:
- Wir finden, dass Personen, die Anspruch auf Leistungen erheben wollen, sich auch
bemühen müssen, die Sprache zu verstehen.
13. Modifica della legge federale sull’assicurazione per l’invalidità (LAI)
VVAK
- Auch diese Bestimmung [Art. 59 Abs. 3 IVG] ist unklar. [Sie] hat unseres Erachtens
keinen normativen Gehalt. Wir beantragen die Streichung dieser Bestimmung.
- Zu Art. 68bisAbs. 1 Bst. ebisIVG: Die IV-Stellen arbeiten schon heute auf der Basis
von Art. 32 Abs. 2 ATSG und – dem nachfolgenden – Art. Art. 68bisAbs. 1 Bst. f IVG zusammen. Wir beantragen die Streichung dieser Bestimmung.
14. Modifica della legge federale sull’assicurazione contro la disoccupazione (LADI)
CARITAS:
- Der Datenaustausch [wird] als zusätzliches Druckmittel der Migrationsbehörden ge-
gen die Ausländerinnen und Ausländer verwendet werden. Damit kann sich die Caritas Schweiz nicht einverstanden erklären.
EKKJ:
- Die EKKJ ist entschieden dagegen, dass Personen, die über einen in der Schweiz
anerkannten höheren Schulabschluss verfügen, a priori keine Ausbildungszuschüsse mehr gewährt werden dürfen.
EKR:
- Die Förderung der Bildung ist ein Schritt in die richtige Richtung. Es stellt sich aller-
dings die Frage, wie die Förderung der Bildung nicht versicherter Personen gewährleistet wird. So ist beispielsweise die Vergabe von kantonalen Stipendien einheitlich und neu auszurichten.
Int: