Rapport sur les résultats

Consultation 2011/122: Modification partielle de la Loi sur les Etrangers (LEtr) · 108 pages

Fedlex · Rapport sur les résultats · Page 73Fedlex · Rapport sur les résultats

- Die Sozialversicherer können […] nicht einen interkulturellen Übersetzer für jeden

Versicherten stellen, der die Amtssprache nicht beherrscht. Dies wäre unverhältnismässig und für die Sozialversicherungen viel zu teuer. Wir beantragen die Streichung dieser Bestimmung.

- Zu Art. 43 Abs. 1bisATSG: Der Beizug von Übersetzern oder Dolmetschern, qualifi-

zierten oder interkulturellen, auf Kosten des Sozialversicherers, sollte bestimmten wichtigen Fällen vorbehalten bleiben und den Versicherungsorganen überlassen werden. Wir beantragen die Streichung dieser Bestimmung.

SBLV:

- Wir finden, dass Personen, die Anspruch auf Leistungen erheben wollen, sich auch

bemühen müssen, die Sprache zu verstehen.

13. Änderung des Bundesgesetzes über die Invalidenversicherung (IVG)

VVAK

- Auch diese Bestimmung [Art. 59 Abs. 3 IVG] ist unklar. [Sie] hat unseres Erachtens

keinen normativen Gehalt. Wir beantragen die Streichung dieser Bestimmung.

- Zu Art. 68bisAbs. 1 Bst. ebisIVG: Die IV-Stellen arbeiten schon heute auf der Basis

von Art. 32 Abs. 2 ATSG und – dem nachfolgenden – Art. Art. 68bisAbs. 1 Bst. f IVG zusammen. Wir beantragen die Streichung dieser Bestimmung.

14. Änderung des Arbeitslosenversicherungsgesetzes (AVIG)

CARITAS:

- Der Datenaustausch [wird] als zusätzliches Druckmittel der Migrationsbehörden ge-

gen die Ausländerinnen und Ausländer verwendet werden. Damit kann sich die Caritas Schweiz nicht einverstanden erklären.

EKKJ:

- Die EKKJ ist entschieden dagegen, dass Personen, die über einen in der Schweiz

anerkannten höheren Schulabschluss verfügen, a priori keine Ausbildungszuschüsse mehr gewährt werden dürfen.