Rapporto sui risultati

Consultazione 2011/122: Revisione parziale della legge federale sugli stranieri (LStr) · 109 pagine

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Int:

- Der Abschluss von Integrationsvereinbarungen mit vorläufig aufgenommenen Per-

sonen […] kann nur als Motivationsinstrument aber nicht als Sanktionsmittel eingesetzt werden.

JP:

- Die in Art. 83a (neu) E-AuIG vorgesehene Bestimmung ist […] nicht konform mit der

Gesetzessystematik. […] Vorschlag: Gesamten Art. 58a (neu) streichen.

VSAA:

- Wir sind der Ansicht, dass auch bei vorläufig aufgenommenen Personen der syste-

matische Einsatz von Integrationsvereinbarungen nicht sinnvoll ist.

8. Esercizio del potere discrezionale (art. 96 AP-LStrI)

KdK:

- Es muss einen graduellen Unterschied an die Integrationsanforderungen für die Er-

teilung einer Härtefallbewilligung, die Verlängerung der Aufenthaltsbewilligung, die vorzeitige Erteilung der Niederlassungsbewilligung, die Erteilung und Verlängerung der Niederlassungsbewilligung sowie die Einbürgerung geben.

BL:

- Bisher wurde der Grad der Integration auf allen staatlichen Ebenen gemessen, es

ist kein Anlass ersichtlich, daran etwas zu ändern.

ZH:

- Die heutige Formulierung „Grad der Integration“ muss beibehalten werden.

9. Commissione della migrazione (art. 100b AP-LStrI)

EKM/KOFI (+SP)

- Verbindliche Formulierung ("wird angehört") anstelle von "kann bei Grundsatzfragen

angehört werden".