Rapporto sui risultati
Consultazione 2011/122: Revisione parziale della legge federale sugli stranieri (LStr) · 109 pagine
Fedlex · Rapporto sui risultati · Pagina 69Fedlex · Rapporto sui risultati
Int:
- Der Abschluss von Integrationsvereinbarungen mit vorläufig aufgenommenen Per-
sonen […] kann nur als Motivationsinstrument aber nicht als Sanktionsmittel eingesetzt werden.
JP:
- Die in Art. 83a (neu) E-AuIG vorgesehene Bestimmung ist […] nicht konform mit der
Gesetzessystematik. […] Vorschlag: Gesamten Art. 58a (neu) streichen.
VSAA:
- Wir sind der Ansicht, dass auch bei vorläufig aufgenommenen Personen der syste-
matische Einsatz von Integrationsvereinbarungen nicht sinnvoll ist.
8. Esercizio del potere discrezionale (art. 96 AP-LStrI)
KdK:
- Es muss einen graduellen Unterschied an die Integrationsanforderungen für die Er-
teilung einer Härtefallbewilligung, die Verlängerung der Aufenthaltsbewilligung, die vorzeitige Erteilung der Niederlassungsbewilligung, die Erteilung und Verlängerung der Niederlassungsbewilligung sowie die Einbürgerung geben.
BL:
- Bisher wurde der Grad der Integration auf allen staatlichen Ebenen gemessen, es
ist kein Anlass ersichtlich, daran etwas zu ändern.
ZH:
- Die heutige Formulierung „Grad der Integration“ muss beibehalten werden.
9. Commissione della migrazione (art. 100b AP-LStrI)
EKM/KOFI (+SP)
- Verbindliche Formulierung ("wird angehört") anstelle von "kann bei Grundsatzfragen
angehört werden".