Rapporto sui risultati

Consultazione 2013/104: Legge federale sul Centro per la qualità nell'assicurazione obbligatoria delle cure medico-sanitarie · 248 pagine

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Hinweise, Kritiken, Vorschläge, Anträge Verfasser Observations, critiques, suggestions, propositions Auteurs Osservazioni, critiche, suggerimenti, proposte Autori

Bedürfnisse der verschiedenen Versorgungssektoren erkannt und aufgegriffen werden, andererseits schafft die Praxisnähe Vertrauen, nicht zuletzt durch persönliche Kontakte. Qualität und Patientensicherheit sind komplexe Themen, welche nicht primär und alleinig top-down verordnet werden können, sondern Akzeptanz, Einsicht, Training, Schulung und die Berücksichtigung der verschiedenen Arbeitsweisen aller Versorgungssektoren benötigen.

Abgleich mit dem Gesetzesentwurf:

Im aktuellen Gesetzesvorschlag ist die äusserst wichtige echte Praxis-Nähe praktisch nicht abgebildet. Der Einbezug der Stakeholder, insbesondere der Leistungserbringer auf Strategie-, Entwicklungs- und Umsetzungsebene, ist wichtig, da es darum geht, innovative in der Praxis akzeptierte und umsetzbare Lösungen zu entwickeln. Im Gesetz sind keine offiziellen Gefässe vorgesehen, welche diesen Einbezug und damit die Praxisnähe garantieren. Dieser Aspekt ist im aktuellen Gesetzesvorschlag nicht berücksichtigt. Hier braucht es deutliche Verbesserungen, indem das Zentrum nicht als Bundesstelle, sondern als praxisnahe Unterstützungsstelle angesehen wird.

Ein Advisory Board ist nicht vorgesehen. Damit besteht die Gefahr, wichtige internationale Entwicklungen zu verpassen und ein nach innen gerichtetes Zentrum für das Ausführen von Aufträgen von Bundesstellen zu werden. Ein international zusammengesetztes Advisory Board -auch als Garant für eine hohe Qualität von wissenschaftlichen Arbeiten -wäre auch sehr attraktiv, um die Schweizer Hochschulen als Partner zu gewinnen.

"Kompetenzzentrum für Qualität und Patientensicherheit" - ein Alternativ-Vorschlag der Stiftung Patientensicherheit Schweiz

Die Stiftung Patientensicherheit Schweiz hat seit ihrer Gründung im Jahr 2003 Pionierarbeit geleistet. Ihre Stärken sind Unabhängigkeit, das Vertrauen der Leistungserbringer und der weiteren Stakeholder, welche im Stiftungsrat eingebunden sind, ein überzeugender und anerkannter Leistungsausweis sowie hochqualifizierte Mitarbeitende. Dank diesen Stärken hat sich die Stiftung als national und international anerkanntes Kompetenzzentrum für die Belange der Patientensicherheit etabliert. Seit Jahren zeichnet der Bund die Stiftung als Partner des Vertrauens aus, indem ihr via BAG diverse Projekte übertragen wurden. Aktuell sind dies die beiden Pilotprogramme progress! Sichere Chirurgie und Sichere Medikation an Schnittstellen. Zudem stossen ihre Produkte, Projekte und Empfehlungen in Fachkreisen auf hohe Akzeptanz und werden von den Leistungserbringern als richtungsweisend bewertet. So z.B. der Aufbau von CIRRNET, einem Netzwerk für lokale Fehlermeldesysteme, welches es angeschlossenen Gesundheitsorganisationen ermöglicht, Fehlermeldungen aus ihren lokalen CIRS-Systemen anonymisiert einzuspeisen und aus Fehlern anderer zu lernen. Zudem werden spezifische, überregional relevante Probleme in sogenannten ,Quick Alerts' aufbereitet, welche im ln- und Ausland hoch geschätzt werden. Im Weiteren fördert, koordiniert und entwickelt die Stiftung Aktivitäten, Methoden, Projekte und praktisches Wissen. Sie betreibt praxisrelevante Forschung, bietet Hilfe bei der lernorientierten Aufarbeitung von Patientensicherheitsproblemen und beteiligt sich aktiv an Lehrveranstaltungen. Idealerweise könnten die bewährten Strukturen und Stärken der Stiftung genutzt und einen der Kerne einer grösseren, substantiell finanzierten Struktur des geplanten Zentrums bilden.

Unter Berücksichtigung der obigen Ausführungen, insbesondere der zugrunde liegenden Philosophie und des beschriebenen Aufgabenbereiches, wurden Überlegungen angestellt, wie ein solches Zentrum ausgestaltet sein könnte, um diesen Ansprüchen zu genügen. Der Vorschlag orientiert sich strukturell an ähnlich gelagerten, wenn auch inhaltlich anders ausgerichteten bestehenden Institutionen in der Schweiz: dem Schweizerischen Nationalfonds zur Förderung der wissenschaftlichen Forschung, den Akademien der Wissenschaften Schweiz, der Stiftung für Gesundheitsförderung oder education 21. Alle genannten Institutionen haben die Rechtsform einer Stiftung, werden über Leistungsaufträge durch den Bund (bzw. im Fall education 21 auch über die Kantone und die Zivilgesellschaft) subventioniert und geniessen ein hohes Vertrauen der Stakeholder. Das in den Erläuterungen p.ll erwähnte geplante Institut für Qualitätssicherung