Rapport sur les résultats
Consultation 2013/104: Loi fédérale sur le centre pour la qualité dans l'assurance obligatoire des soins · 242 pages
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Hinweise, Kritiken, Vorschläge, Anträge Verfasser Observations, critiques, suggestions, propositions Auteurs Osservazioni, critiche, suggerimenti, proposte Autori
und die Geschäftsstelle führt diese aus. Die gemäss Erläuterungen notwendige „hohe
Fachkompetenz“ bezieht sich somit wohl auf Aufsichtskenntnisse über Bundesinstitutio-
nen und nicht auf Kennt-nisse in Qualität, Patientensicherheit und Health Technology
Assessment.
Abgleich mit dem Gesetzesentwurf: Patientensi-Aus den genannten Gründen ist es kaum sinnvoll, dass der Bundesrat eine der wichtigs- cherheit ten Aufgaben des Verwaltungsrates, nämlich die Festlegung der Strategie, übernimmt,
so wie es im aktuellen Entwurf vorgesehen ist. Die dem VR zugedachten Aufgaben wie
in Art. 7, Absatz 6 festgelegt (z.B. Erlassen des Organisationsreglements, der Personal-
verordnung etc. ) weisen diesem eine schwache Position zu, was die Suche nach quali-
fizierten Persönlichkeiten für dieses Amt schwierig werden lässt.
Ein Advisory Board ist nicht vorgesehen. Damit besteht die Gefahr, wichtige internatio-
nale Entwicklungen zu verpassen und ein nach innen gerichtetes Zentrum für das Aus-
führen von Aufträgen von Bundesstellen zu werden. Ein international zusammengesetz-
tes Advisory Board -auch als Garant für eine hohe Qualität von wissenschaftlichen Ar-
beiten -wäre auch sehr attraktiv, um die Schweizer Hochschulen als Partner zu gewin-
nen.
Art. 7 (Verwaltungsrat) EQUAM Der Verwaltungsrat ist das oberste Leitungsorgan. Er besteht aus sieben bis neun fach-
kundigen Mitgliedern. Mitwirkende bei EQUAM befassen sich seit Jahren mit dem
Thema Qualitätsmessungen und wären geeignet, im Verwaltungsrat mitzuarbeiten.
Wir stellen im Weiteren fest, dass bei der Zusammensetzung des Verwaltungsrates und SP60+ der Mitglieder der nationalen Plattform die Sozialpartner fehlen. Wie oben erwähnt sind
die Arbeitsbedingungen ein zentraler Faktor, um Qualität und Patientensicherheit zu ge-
währleisten. Die SP60+ beantragt daher, dass Sozialpartner, Patienten- und Senioren-
organisationen sowohl in den Verwaltungsrat als auch in die nationale Plattform aufzu-
nehmen sind.
Insgesamt begrüsst die SGV die Schaffung des Gesetzes. Sofern dasselbe wie vorge- SGV schlagen verabschiedet wird, wünscht der Vorstand indessen, die weitere Umsetzung
eng mitverfolgen zu können. Im Status eines Beraters, eventuell auch im Vorstand des
Instituts. Naheliegend, da die Vertrauensärzte im Alltag stets mit WZW-Fragen konfron-
tiert sind. Der Vertrauensarzt ist somit in der Diskussion von Qualität ein wichtiger Part-
ner.
Wir unterstützen die Idee, dass der VR aus Fachpersonen und nicht aus Interessenver- SAMW tretern zusammengesetzt ist.
Die SGED hat zudem sehr starke Bedenken bezüglich der Zusammensetzung des Ver- SGED waltungsrats. Eine paritätische Vertretung der Akteure des Gesundheitswesens ist für
die erfolgreiche Aufgabenerfüllung des Zentrums unabdingbar. Die im Bericht formu-
lierte Koordination der Qualitätsanstrengungen und die Schaffung von Synergien ist
schlicht nicht realisierbar, wenn die Mitwirkung der Akteure im Gesundheitswesen im
strategischen Organ des Zentrums ausgeschlossen und somit ein "Miteinander" anstatt
eines "Gegeneinanders" verankert wird. Dies umso mehr, da im eigentlichen Gesetzes-
text die postulierten "nationalen Plattformen" nicht weiter auftauchen.
Antrag DVSP, neu: DVSP
3Die Mitglieder des Verwaltungsrats sollten paritätisch und ausgewogen aus verschie-
denen Bereichen vertreten sein. Die Vertreterinnen und Vertreter der Patientinnen und
Patienten bzw. deren Verbände sollten zwingend mindestens mit einem Mandat Einsitz
nehmen können.
4Die Mitglieder des Verwaltungsrats müssen ihre Aufgaben und Pflichten mit aller Sorg-
falt erfüllen und die Interessen des Zentrums in guten Treuen wahren. Der Verwaltungs-
rat trifft die organisatorischen Vorkehren zur Wahrung der Interessen des Zentrums und
zur Verhinderung von Interessenkollisionen.
Pour la composition du Conseil de qualité du centre, nous préconisons, soit la mise en ACSI, frc place d'un organisme neutre, au sein duquel les fournisseurs, les assureurs et les
autres acteurs concernés ne seraient nullement représenté, soit une représentation
équilibrée de tous les acteurs concernés. Pour la seconde variante, soulignons qu'il se-
rait alors primordial que les patients, ainsi que les organismes de défense des consom-
mateurs soient équitablement représentés. Autre alternative, on pourrait imaginer égale-