Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2013/104: Bundesgesetz über das Zentrum für Qualität in der obligatorischen Krankenpflegeversicherung · 241 Seiten

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Hinweise, Kritiken, Vorschläge, Anträge Verfasser Observations, critiques, suggestions, propositions Auteurs Osservazioni, critiche, suggerimenti, proposte Autori

tes Advisory Board -auch als Garant für eine hohe Qualität von wissenschaftlichen Ar-

beiten -wäre auch sehr attraktiv, um die Schweizer Hochschulen als Partner zu gewin-

nen.

Art. 7 (Verwaltungsrat) EQUAM Der Verwaltungsrat ist das oberste Leitungsorgan. Er besteht aus sieben bis neun fach-

kundigen Mitgliedern. Mitwirkende bei EQUAM befassen sich seit Jahren mit dem

Thema Qualitätsmessungen und wären geeignet, im Verwaltungsrat mitzuarbeiten.

Wir stellen im Weiteren fest, dass bei der Zusammensetzung des Verwaltungsrates und SP60+ der Mitglieder der nationalen Plattform die Sozialpartner fehlen. Wie oben erwähnt sind

die Arbeitsbedingungen ein zentraler Faktor, um Qualität und Patientensicherheit zu ge-

währleisten. Die SP60+ beantragt daher, dass Sozialpartner, Patienten- und Senioren-

organisationen sowohl in den Verwaltungsrat als auch in die nationale Plattform aufzu-

nehmen sind.

Insgesamt begrüsst die SGV die Schaffung des Gesetzes. Sofern dasselbe wie vorge- SGV schlagen verabschiedet wird, wünscht der Vorstand indessen, die weitere Umsetzung

eng mitverfolgen zu können. Im Status eines Beraters, eventuell auch im Vorstand des

Instituts. Naheliegend, da die Vertrauensärzte im Alltag stets mit WZW-Fragen konfron-

tiert sind. Der Vertrauensarzt ist somit in der Diskussion von Qualität ein wichtiger Part-

ner.

Wir unterstützen die Idee, dass der VR aus Fachpersonen und nicht aus Interessenver- SAMW tretern zusammengesetzt ist.

Die SGED hat zudem sehr starke Bedenken bezüglich der Zusammensetzung des Ver- SGED waltungsrats. Eine paritätische Vertretung der Akteure des Gesundheitswesens ist für

die erfolgreiche Aufgabenerfüllung des Zentrums unabdingbar. Die im Bericht formu-

lierte Koordination der Qualitätsanstrengungen und die Schaffung von Synergien ist

schlicht nicht realisierbar, wenn die Mitwirkung der Akteure im Gesundheitswesen im

strategischen Organ des Zentrums ausgeschlossen und somit ein "Miteinander" anstatt

eines "Gegeneinanders" verankert wird. Dies umso mehr, da im eigentlichen Gesetzes-

text die postulierten "nationalen Plattformen" nicht weiter auftauchen.

Antrag DVSP, neu: DVSP

3Die Mitglieder des Verwaltungsrats sollten paritätisch und ausgewogen aus verschie-

denen Bereichen vertreten sein. Die Vertreterinnen und Vertreter der Patientinnen und

Patienten bzw. deren Verbände sollten zwingend mindestens mit einem Mandat Einsitz

nehmen können.

4Die Mitglieder des Verwaltungsrats müssen ihre Aufgaben und Pflichten mit aller Sorg-

falt erfüllen und die Interessen des Zentrums in guten Treuen wahren. Der Verwaltungs-

rat trifft die organisatorischen Vorkehren zur Wahrung der Interessen des Zentrums und

zur Verhinderung von Interessenkollisionen.

Pour la composition du Conseil de qualité du centre, nous préconisons, soit la mise en ACSI, frc place d'un organisme neutre, au sein duquel les fournisseurs, les assureurs et les

autres acteurs concernés ne seraient nullement représenté, soit une représentation

équilibrée de tous les acteurs concernés. Pour la seconde variante, soulignons qu'il se-

rait alors primordial que les patients, ainsi que les organismes de défense des consom-

mateurs soient équitablement représentés. Autre alternative, on pourrait imaginer égale-

ment que, dans le cadre d'un programme national de qualité, à la définition duquel se-

raient invité les associations des patients et des consommateurs, des mandats (par ex.

quinquennaux) soient attribués à des universités dans le cadre de concours publics.

Sollte trotz allem an einem Zentrum für Qualität festgehalten werden, müssen aus Sicht SVV des SVV folgende Rahmenbedingungen erfüllt sein:

• Sowohl im Verwaltungsrat als auch in der Geschäftsleitung müssen die Krankenversi-

cherer vertreten sein.

Mit Erstaunen stellen wir fest, dass bei der Zusammensetzung des Verwaltungsrates VASOS und der Mitglieder der Nationalen Plattform die Sozialpartner fehlen. Wie oben erwähnt

sind die Arbeitsbedingungen ein zentraler Faktor, um Qualität und Patientinnensicher-

heit zu gewährleisten. Wir beantragen deshalb, die Sozialpartner, Patientinnen- und Se-

niorenorganisationen sowohl in den Verwaltungsrat als auch in die Nationale Plattform

aufzunehmen.

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