Rapporto sui risultati

Consultazione 2014/85: Revisione parziale dell'Ordinanza sull'assicurazione malattie (OAMal) e dell'Ordinanza sulle prestazioni dell'assicurazione obbligatoria delle cure medico-sanitarie (OPre) · 148 pagine

Fedlex · Rapporto sui risultati · Pagina 135Fedlex · Rapporto sui risultati

Hinweise, Kritiken, Vorschläge, Anträge Verfasser Observations, critiques, suggestions, propositions Auteurs Osservazioni, critiche, suggerimenti, proposte Autori

und fehlende Bezeichnungen bei Original und Generika entsprechend vervollständigt.

Abs. 1 betrifft wiederum den Referenztermin, der entsprechend zu ändern ist. sciencein-

dustries Abs. 1 lit. a: Diese Bestimmung ist abzulehnen. Wenn nicht auch denjenigen Zulas-

sungsinhaberinnen von Generika ein 10 Prozent-Abstand gewährt wird, deren Original-

präparate den Patentschutz vor dem 1. Januar 2012 verloren haben, kommt es zu einer

verfassungswidrigen Ungleichbehandlung, die sachlich nicht zu rechtfertigen ist. Die Be-

stimmung ist daher so anzupassen, dass ein 10 Prozent-Abstand bei der Überprüfung

unabhängig vom Zeitpunkt der Aufnahme in die Spezialitätenliste und dem Zeitpunkt, in

welchem der Patentschutz des Originalpräparates ausgelaufen ist, zur Anwendung ge-

langt.

Abs. 1: Auch dieser Referenztermin ist zu ändern (siehe Art. 65d KVV). Vereinigung

Pharmafir-Abs.1 lit. a: Diese Regelung wird aus verfassungsrechtlichen Gründen abgelehnt. Der men in der 10-Prozent-Abstand muss bei der Überprüfung unabhängig vom Zeitpunkt der Auf-

Schweiz nahme in die SL und dem Zeitpunkt, zu welchem der Patentschutz abgelaufen ist, für

alle Generika zur Anwendung gelangen, deren Originale bei Patentablauf einen Umsatz (vips) und von unter CHF 4 Mio. hatten. Ansonsten würde das Ziel dieser Differenzierung nach Intergene-Marktvolumen, nämlich die Förderung von Generika für Originalpräparate mit geringem rika

Umsatz, unterlaufen. Die Argumentation betreffend Gleichbehandlung ist nicht stichhal-

tig.

Der Wettbewerbs- und Preisdruck sorgen im patentfreien Marktumfeld in der Realität für

kleine Preisunterschiede.

Zudem ist der APV wegen der relativ tieferen Auslandpreise in der Regel bei allen Ge-

nerika schneidend, unabhängig davon, ob bei deren SL-Aufnahme 10 oder 20% vom

APV-Niveau bei Patentablauf abgezogen wurden, was wiederum bedeutet, dass nach

dem 3-jährlichen APV auch bei einem Abstand von 10% alle Präparate auf dem glei-

chen Niveau landen, also Gleichbehandlung automatisch gegeben ist.

2.4.10 Bemerkungen zu Artikel 34h KLV Hinweise, Kritiken, Vorschläge, Anträge Verfasser Observations, critiques, suggestions, propositions Auteurs Osservazioni, critiche, suggerimenti, proposte Autori

Organisationen des Gesundheitswesens

Vorschlag: Curafutura

Titel: Regelmässige Überprüfung der Aufnahmebedingungen: Umfang und Zeitpunkt

der Senkung des Fabrikabgabepreises

Abs. 1: Ergibt sich aufgrund der Überprüfung der Aufnahmebedingungen eine Preissen-

kung, so wird der ermittelte Senkungssatz auf die Fabrikabgabepreise sämtlicher Han-

delsformen desselben Wirkstoffes angewendet.

Vorschlag: Helsana

Art. 34h, Titel: Regelmässige Überprüfung der Aufnahmebedingungen: Umfang und

Zeitpunkt der Senkung des Fabrikabgabepreises

Abs. 1: Ergibt sich aufgrund der Überprüfung der Aufnahmebedingungen eine Preissen-

kung, so wird der ermittelte Senkungssatz auf die Fabrikabgabepreise sämtlicher Han-

delsformen desselben Wirkstoffes angewendet.

Interpha-Abs. 2: Der Referenztermin ist entsprechend zu ändern.

rma

Vorschlag: santésuisse