Rapporto sui risultati
Consultazione 2014/85: Revisione parziale dell'Ordinanza sull'assicurazione malattie (OAMal) e dell'Ordinanza sulle prestazioni dell'assicurazione obbligatoria delle cure medico-sanitarie (OPre) · 148 pagine
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Fazit
Die Revision schlägt ein Preisfixierungssystem vor, welches einerseits vom Ausland dominiert wird und darüber hinaus den vollziehenden Behörden die Hoheit gibt, die Marge eines Medikaments zu bestimmen. Das unternehmerische Risiko zur Produkterforschung und -entwicklung bleibt aber bei den Pharmafirmen. Dies widerspricht fundamental dem liberalen Wirtschaftsverständnis der Schweiz und schwächt aufgrund fehlender volkswirtschaftlicher Gesamtbetrachtung einen der wichtigsten Pfeiler der
Schweizer Volkswirtschaft und folglich das Wohlergehen der Schweiz.
3. Eventualanträge:
Sollte der Bundesrat und das Departement keine grundsätzliche Überarbeitung der beiden Verordnungen ins Auge fassen, fordern wir folgende Anpassungen: Vgl. die Anträge zu den einzelnen Art.
4. Fazit
Unser Hauptantrag und alle Eventualanträge stützen sich auf die Aussagen von Bundesrat Berset vom 8. Juni 2012 an den Zuger Regierungsrat. Werden die darin erwähnten Preisfestsetzungsmechanismen nach knapp zwei Jahren ohne klar ersichtlichen Grund und/oder ohne dass sich die Rahmenbedingungen seitdem grundlegend geändert haben, so grundsätzlich überarbeitet, verstösst dies gegen Treu und Glauben und nimmt eine Schwächung des Standortes Schweiz ohne Not in Kauf.
Wir danken Ihnen für die Gelegenheit zur Stellungnahme und teilen Ihnen mit, dass wir ZH im Grundsatz die geplanten Verordnungsänderungen begrüssen. Bezüglich der Details verweisen wir auf die Stellungnahme der Schweizerischen Konferenz der kantonalen Gesundheitsdirektorinnen und -direkteren (GDK) vom 30. Juni 2014.
Politische Parteien
Die BDP bedankt sich für die Gelegenheit zur Stellungnahme in obiger Angelegenheit. BDP Sie lehnt die Vorschläge zur Teilrevision der Verordnung Ober die Krankenversicherung (KVV) und der Verordnung des EDI Ober Leistungen in der obligatorischen Krankenpflegeversicherung (KLV) betreffend Massnahmen im Medikamentenbereich in dieser Form ab.
Die Vorlage des Departements des Innern steht nicht in Einklang mit den vom Parlament geforderten Massnahmen für eine Stärkung des Forschungs- und Wirtschaftsstandortes Schweiz. Dazu wurde namentlich gehören, Massnahmen zu einer fairen Bewertung des Nutzens innovativer Medikamente vorzuschlagen und die volkswirtschaftlich schädliche Abhängigkeit von Auslandpreisen zu relativieren.
Davon ist die vorgeschlagene Teilrevision weit entfernt. Sowohl aus gesundheitspolitischer wie auch aus wirtschaftspolitischer Warte ist zu hinterfragen, dass erneut Kostensenkungsmassnahmen in einem Bereich geplant werden, der in den letzten Jahren wiederholt im Fokus gestanden hatte. Der entsprechende Markt in der Schweiz ist stabil, die Preisdifferenzen verglichen mit dem Durchschnitt der Vergleichsländer im einstelligen Prozentbereich und bereits geplante weitere Massnahmen werden für eine weitere Senkung des Preisniveaus sorgen, so dass die Frage nach dem Handlungsbedarf in diesem Bereich nicht wirklich bejaht werden kann.
Eine Reform dagegen, weiche eine Verbesserung der Wirtschaftlichkeitsprüfung für Arzneimittel bringt, eine transparente und faire Nutzenbewertung vorschlagt und die einseitige Abhängigkeit von den Preisen im Ausland reduzieren wurde, entspräche auch der Stossrichtung der Vorstösse der eidgenössischen Räte, welche den Bundesrat zur Ausarbeitung des Masterplans für den Forschungsstandort im biomedizinischen Bereich beauftragten.