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Aufsatz · Jahresberichte (PUE) 2021

Jahresbericht der Eidgenössischen Finanzkontrolle 2020

‹Kapitel 3 von 11Seiten 16–21›
Angaben zum Werk
Zeitschrift
Jahresberichte (PUE)
Sprache
Deutsch
Zitiervorschlag
Eidgenössische Finanzkontrolle, Jahresbericht der Eidgenössischen Finanzkontrolle 2020, in: Jahresberichte (PUE) 2021
— Seite 16 —

TEIL 1: DIE WICHTIGSTEN ERGEBNISSE

1.ÖFFENTLICHE FINANZEN, STEUERN UND RISIKOMANAGEMENT

Eine wirtschaftliche Edelmetallkontrolle, die den Bedürfnissen der Industrie entspricht

Die Selbstfinanzierung der Punzierung und der Labortätigkeiten ist gewährleistet. Dieser Selbstfinanzierungsgrad dürfte sich nach Inkrafttreten der revidierten Gebührenverordnung im Jahr 2020 noch erhöhen. Die territoriale Aufteilung der EMK zwischen den Einfuhrpunkten (Flughafen von Zürich, Basel, Genf) und den Produktionsstätten (Tessin und Arc Jurassien) ist sinnvoll: Sie garantiert eine wirtschaftliche Organisation der Kontrolle. Die EFK hat jedoch mit der Zusammenlegung der Tätigkeiten der Unterabteilung von Noirmont mit denen des Kontrollamts in Biel mögliche Synergien identifiziert.

Die EFK hat eine weitere Verbesserung nahegelegt. Ihre Prüfer haben bestätigt, dass eine Tätigkeit des Kontrollamts in Chiasso möglicherweise für Interessenkonflikte sorgen kann. Diese Tätigkeit betraf die Analyse des Goldschmelzens in den Raffinerien im Auftrag ausländischer Minengesellschaften. Die von der EFK geäusserten Vorbehalte überzeugten die EMK, diese Tätigkeit Ende 2019 einzustellen. Insgesamt erfüllt die EMK ihre Aufgaben regelkonform, was der internen Aufsicht ihres Zentralamtes über ihre Kontrollämter zu verdanken ist.

Anstelle von eher oberflächlichen Inspektionen hat das Zentralamt Ende 2019 zwei Pilot-Inspektionen bei den Kontrollprozessen der eingehenden Rohstoffe und potenziell problematischen Einfuhren durchgeführt. Sie konnte sich vor Ort eine erste Meinung zu den Risiken einer Nichteinhal- tung der Bestimmungen der Edelmetallkontrollverordnung bilden. Diese Inspektionen haben auch Lücken im derzeitigen Aufsichtsdispositiv auf- gezeigt. Die Prüfer der EFK haben unter anderem auf das Fehlen von kla- ren Kriterien und die mangelnde abschreckende Wirkung von Sanktionen hingewiesen.

In ihrem Prüfbericht gab die EFK mehrere Empfehlungen für eine nachhaltige Verbesserung der Wirksamkeit des aktuellen Kontrollsystems ab, insbesondere im Rahmen von kommenden Gesetzesrevisionen19. Sie hat der EZV zudem empfohlen, einen umfassenden und gesamtheitlichen Ansatz in Bezug auf die Risikoanalyse und die Einfuhrkontrolle von Edelmetallen zu entwickeln, der zwischen den Zollstellen, dem Grenzwachtkorps und den Kontrollämtern koordiniert wird. Schliesslich sollte auch die Transparenz der Goldstatistiken durch eine klare Unterscheidung der Tarife verbessert werden. Die EZV hat diese Empfehlung der EFK bereits umgesetzt und will auch die übrigen Empfehlungen umsetzen.

19Geldwäschereigesetz (GwG), Bundesgesetz über Zoll und Grenzsicherheit (BGZG) und EMKG. JAHRESBERICHT 2020

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CONTRÔLE FÉDÉRAL DES FINANCES CONTROLLO FEDERALE DELLE FINANZE SWISS FEDERAL AUDIT OFFICE

C.EINE VERBESSERTE GOVERNANCE DES PROGRAMMS SUPERB

Die zivile Bundesverwaltung verwendet für ihre Supportprozesse (Finanzen, HR, Logistik, Beschaffungen und Immobilien) seit rund zwanzig Jahren die Standardsoftware SAP. 2015 kündigte das Unternehmen SAP eine umfassende Erneuerung dieser Software an. Dementsprechend wird die aktuelle Version dieser Standardsoftware nicht mehr weiterentwickelt und ab Ende 2027 nicht mehr unterstützt. Sie muss ersetzt werden. 2017 hat der Bundesrat entschieden, auf die neue SAP-Lösung S/4HANA umzusteigen. Dazu wurden zwei Programme gestartet: SUPERB für die zivile Bundesverwaltung und ERP Systeme V/ar für die Verwaltungseinheiten mit einsatzrelevanten Aufgaben wie die Verteidigung.

Im Herbst 2020 haben die eidgenössischen Räte die Verpflichtungskredite für diese beiden Programme genehmigt. Der Verpflichtungskredit für das Programm SUPERB beläuft sich auf 320 Millionen Franken. Im Bereich der Governance reagierte der Bundesrat positiv auf die wiederholten Forderungen der Finanzkommissionen des Nationalrates, der Finanzdelegation und der EFK. Der Auftraggeber von SUPERB verfügt nun über die erforderlichen Kompetenzen, um alle wichtigen Aspekte des Programms zu steuern.

Die grössten Herausforderungen liegen jedoch im Zusammenhang mit den Fachanwendungen. Die Migration der Supportprozesse auf SAP S/4HANA in der zivilen Bundesverwaltung betrifft eine Vielzahl von Fachanwendungen ausserhalb von SAP, die ebenfalls Supportprozesse abbilden oder Schnittstellen dazu haben. Diese Fachanwendungen wurden erhoben und in einem Inventar erfasst. Die als wichtig oder komplex identifizierten Fachanwendungen erhielten die höchste Priorität. Besonders komplexe Anwendungen werden einer Machbarkeitsstudie (proof of concept) unterzogen, um ihr Design zu überprüfen. Die EFK empfahl, im Rahmen des SUPERB-Programms der raschen Ausarbeitung dieser Machbarkeitsstudie Priorität einzuräumen20.

20Der Bericht PA 20407 ist auf der Webseite der EFK abrufbar. JAHRESBERICHT 2020 RAPPORT ANNUEL 2016JAHRESBERICHT 2020 über seine Schwestergesellschaft vor eine Blackbox. Interbank Clearing AG im Auftrag der SNB betrieben. RAPPORT ANNUEL 2016JAHRESBERICHT 2020 JAHRESBERICHT 2020

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PARTIE 1 : RÉSULTATS PRINCIPAUXTEIL 1: DIE WICHTIGSTEN ERGEBNISSE

1.ÖFFENTLICHE FINANZEN, STEUERN UND RISIKOMANAGEMENT

Zentralisierung und Migration der Stammdaten

Die EFK prüfte zudem, ob die gemeinsame Nutzung der Stammdaten gewährleistet ist. Bislang hat die Bundesverwaltung die Stammdaten ihrer Geschäftspartner nicht zentral verwaltet. Mit SAP S/4HANA wird diese Verwaltung technisch in SAP Master Data Government zentralisiert. Diese Änderung wird voraussichtlich nicht nur SAP, sondern auch die Fachanwendungen und die von ihnen unterstützten Geschäftsprozesse betreffen. Die Verwaltungseinheiten müssen daher das Stammdatenmanagement ihrer Geschäftspartner überdenken, Fachanwendungen und Schnittstellen anpassen sowie die Daten sortieren und migrieren.

Die Zentralisierung der Stammdaten der Geschäftspartner birgt grosses Optimierungspotenzial, sowohl für die Bundesverwaltung als auch für Bürger und Unternehmen. Dies gilt insbesondere für die Umsetzung des «Once-Only-Prinzips», wonach Bürger und Unternehmen ihre Daten nur ein einziges Mal an die Behörden übermitteln und nicht mehrmals an verschiedene Stellen. Zudem kann damit ein wichtiger Beitrag zur vom Bundesrat explizit geforderten Digitalisierung geleistet werden.

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CONTRÔLE FÉDÉRAL DES FINANCES CONTROLLO FEDERALE DELLE FINANZE SWISS FEDERAL AUDIT OFFICE

SPOTLIGHT EINE BESSERE AUFSICHT ÜBER DIE CYBERRISIKEN BEI FINANZDIENSTLEISTERN

Am 8. Dezember 2017 hat der Bundesrat seine Nationale Strategie zum Schutz kri-

tischer Infrastrukturen 2018–2022 verabschiedet. Die Eidgenössische Finanzmarktauf-

sicht (FINMA) ist für die Aufsicht über die Finanzdienstleister und die Finanzmärkte

zuständig. Die EFK prüfte die Effizienz und Wirksamkeit der Aufsicht der FINMA im

Bereich der Cybersicherheit bei den Finanzdienstleistern21. Sie stellt fest, dass die

Verbesserungen in der Schweiz nur langsam vorankommen. Die Prävention von Cy-

berrisiken weist seit mehreren Jahren Lücken auf. Die langsamen Fortschritte sind

auf die mangelnde Klarheit in Bezug auf die Verantwortlichkeiten und Kompetenzen

zurückzuführen. So befindet sich beispielsweise eine einsatzfähige Krisenorganisation

immer noch im Aufbau und seit 2018 wurde eine einzige sektorenübergreifende Übung

zur Simulation von Cyberangriffen durchgeführt.

In der Praxis halten sich die Banken nicht immer an die Pflicht, Cybervorfälle an die

FINMA zu melden. Diese Nachlässigkeit hat für die von der FINMA überwachten In-

stitute nur selten Konsequenzen. Die Informationsquelle der FINMA hinsichtlich der

Cyberrisiken der Banken ist lückenhaft. Die EFK empfiehlt, die Inspektionen vor Ort

zu intensivieren, um die Situation zu verbessern. Darüber hinaus stellte die EFK fest,

21dass die Interbank Clearing AG und das von ihr betriebene Interbank-Zahlungssys-

Der Bericht PA 20013 ist auf tem SIC22 von Experten und in der Fachliteratur als eines der potenziellen Hauptzie- der Webseite der EFK abrufbar.

22le des Finanzsystems für einen Cyberangriff erachtet wird. Dieses System untersteht

Alle Transaktionen in Schweizer allerdings nicht der Aufsicht der FINMA, sondern der Schweizerischen Nationalbank Franken werden über das SIC-(SNB). Die EFK hätte diesen Bereich gerne in ihre Prüfung einbezogen, was die SNB System abgewickelt, das von der

Schweizerischen Nationalbank aber aus rechtlichen Gründen ablehnte. Für die EFK bleiben die Risiken des Inter- (SNB) überwacht wird. Das SICbank-Zahlungssystems im Bereich des Schutzes kritischer Infrastrukturen nach wie System wird vom Unternehmen SIX

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2.WIRTSCHAFT

Quelle: efk.admin.ch · Jahresberichte (PUE) 2021