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Aufsatz · Jahresberichte (PUE) 2021

Jahresbericht der Eidgenössischen Finanzkontrolle 2020

‹Kapitel 7 von 11Seiten 55–73›
Angaben zum Werk
Zeitschrift
Jahresberichte (PUE)
Sprache
Deutsch
Zitiervorschlag
Eidgenössische Finanzkontrolle, Jahresbericht der Eidgenössischen Finanzkontrolle 2020, in: Jahresberichte (PUE) 2021
Inhalt
TiteleiSeiten 1–11TEIL 1: DIE WICHTIGSTEN ERGEBNISSE1.ÖFFENTLICHE FINANZEN, STEUERN UND RISIKOMANAGEMENTSeiten 12–151.ÖFFENTLICHE FINANZEN, STEUERN UND RISIKOMANAGEMENTSeite 14TEIL 1: DIE WICHTIGSTEN ERGEBNISSE1.ÖFFENTLICHE FINANZEN, STEUERN UND RISIKOMANAGEMENTSeiten 16–211.ÖFFENTLICHE FINANZEN, STEUERN UND RISIKOMANAGEMENTSeite 18TEIL 1: DIE WICHTIGSTEN ERGEBNISSE2.WIRTSCHAFTSeiten 22–27TEIL 1: DIE WICHTIGSTEN ERGEBNISSE3.BILDUNG UND FORSCHUNGSeiten 28–31TEIL 1: DIE WICHTIGSTEN ERGEBNISSE4.GESUNDHEITSeiten 32–551.Themenwahl 2. Pre-Scoping 3. Scoping 4. Assessment 5. Appraisal 6. DecisionSeite 33Wer bearbeitet die Rechtshilfeersuchen? Bundesamt für Justiz
2% BundesanwaltschaftSeiten 55–73
B.DIE BUNDESANWALTSCHAFT MUSS IHRE BESCHAFFUNGSPRAXIS VERBESSERNSeite 56A.EIN WICHTIGER MEILENSTEIN FÜR DIE INFORMATIK IM STEUERBEREICHSeite 60B.DIE MODERNISIERUNG DER KOMMUNIKATION DER ARMEE SCHREITET GUT VORANSeite 61A.ÜBERBRÜCKUNGSKREDITE: EINE RASCHE HILFE, JEDOCH IMMER MEHR VERDACHTSFÄLLESeite 66B.RISKANTE AUSZAHLUNG VON KURZARBEITSENTSCHÄDIGUNGENSeite 68C.KLEINERE KORREKTUREN IN DER ERWERBSERSATZORDNUNGSeite 69D.DIE ENTSCHÄDIGUNGEN IM KULTURBEREICH WERDEN RECHTMÄSSIG ABGEWICKELTSeite 691.DIE FINANZAUFSICHT: ZIELE, RESSOURCENSeiten 73–77TEIL 2: MITTEL UND ZAHLEN2.EMPFEHLUNGEN AN DIE GEPRÜFTEN STELLENSeiten 78–83TEIL 2: MITTEL UND ZAHLEN3.VERÖFFENTLICHUNG DER PRÜFUNGENSeiten 84–87TEIL 2: MITTEL UND ZAHLEN4.WHISTLEBLOWINGSeiten 88–1025.ORGANIGRAMM DER EFKSeite 896.DIE EFK: PERSONAL UND FINANZIELLE MITTELSeite 90
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Wer bearbeitet die Rechtshilfeersuchen? Bundesamt für Justiz

2% Bundesanwaltschaft

10% Staatsanwaltschaften der Kantone

88 %

QUELLEN: BJ, EFK

Beschwerderecht und lückenhafte Aufsicht

Wie Luxemburg kennt die Schweiz bei der Rechtshilfe im Gegensatz zu anderen Staaten ein spezifisches Beschwerderecht. Die von der EFK durchgeführte Datenanalyse zeigt, dass dieses Recht vor allem als Verzögerungstaktik dient. Formal werden lediglich 7 % der Beschwerden am BStGer gutgeheissen. Überdies werden nur knapp 3 % der Beschwerden in letzter Instanz, d. h. vor Bundesgericht, gutgeheissen und die Rechtshilfe verweigert. In der überwiegenden Mehrheit der Rechtshilfeersuchen werden die Beweise nach durchschnittlich drei bis sechs Monaten an die ersuchenden Behörden ausgehändigt.

Das BJ hat einen gesetzlichen Auftrag zur Überwachung der Rechtshilfe. Die erste Einschränkung dabei ist jedoch, dass ihm nicht alle Rechtshilfeersuchen vorgelegt werden. Direkte Schweizer Ersuchen von Staatsanwaltschaft zu Staatsanwaltschaft entgehen ihm. Zudem wird das BJ verspätet über einen Teil der Ersuchen aus dem Ausland informiert, die ebenfalls direkt von Staatsanwaltschaft zu Staatsanwaltschaft übermittelt werden. Ausserdem waren und sind, wie die Evaluatoren der EFK anmerken, die Ressourcen für die Entwicklung eines wirksamen Kontrollsystems nicht ausreichend. Die Daten des BJ sind nach wie vor lückenhaft und erlauben keine adäquate Aufsicht über den Stand der Rechtshilfeersuchen. Es fehlt ein Überblick über die laufenden Fälle und eine zufriedenstellende Umsetzung seines Aufsichts- konzepts.

In der Praxis ist das BJ grosszügig bei den Fristen, die es den Vollzugs- behörden einräumt, bevor es diese mahnt. Beim Vollzug seiner Aufsichtsfunktion zeigt sich, dass es nicht alle ihm zur Verfügung stehenden Mittel nutzt, um die Verfahren voranzutreiben. Schliesslich sind sämtliche Vollzugs- und Aufsichtsfunktionen, insbesondere für Ersuchen aus den USA, im BJ konzentriert. Dies entspricht nicht den Good Practices der Aufsicht. Die EFK empfiehlt dem BJ, die Vollzugs- von der Aufsichtsfunktion zu trennen.

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PARTIE 1 : RÉSULTATS PRINCIPAUXTEIL 1: DIE WICHTIGSTEN ERGEBNISSE

8.JUSTIZ

Die EFK richtete weitere Empfehlungen an das BJ, um die Bearbeitungsdauer der Rechtshilfebegehren zu verkürzen: eine Revision des Rechtshilfe- gesetzes, um dieses zu vereinfachen und zu aktualisieren, die Einführung des Einspracheprinzips sowie eine bessere Regelung der Zusammenhänge zwischen den verschiedenen Rechtsgrundlagen. In der Praxis sollten komplexe Ersuchen von Behörden mit ausreichender Erfahrung bearbeitet werden. Das BJ hat diese Verbesserungen teilweise abgelehnt, vor allem in den Bereichen der Aufsicht und der Revision der Rechtsgrundlage.

B.DIE BUNDESANWALTSCHAFT MUSS IHRE BESCHAFFUNGSPRAXIS VERBESSERN

2017 und 2018 kaufte die BA durchschnittlich für je 7 Millionen Franken ein (bei einem Gesamtbudget von rund 67 Millionen). Es handelt sich vorwiegend um Beratungsdienstleistungen und Lieferungen in den Bereichen Organisationsentwicklung und Informatik. Die EFK führte eine Beschaffungsprüfung durch. Insbesondere wurde dabei eine Stichprobe von 24 Beschaffungen aus den Jahren 2014 bis 2018 mit einem Gesamtwert von ca. 13 Millionen Franken analysiert41.

Wie die gesamte Bundesverwaltung ist die BA dem öffentlichen Beschaffungsrecht unterstellt. Sie verfügt für ihre Beschaffungen über personelle Ressourcen und muss bei der Auswertung der eingegangenen Offerten das wirtschaftlich günstigste Angebot auswählen. In der EFK-Stichprobe entsprachen fünf der untersuchten Verträge mit einem Gesamtwert von ca. 3,6 Millionen Franken nicht vollständig dem gesetzlichen Rahmen und den entsprechenden Bestimmungen. Verbesserungsbedarf besteht auf zwei Ebenen.

Zum einen muss die BA ihren Bedarf möglichst genau analysieren. Sie muss insbesondere prüfen, ob die geplanten Beschaffungen den Regeln der Welthandelsorganisation unterstehen oder nicht. Zum anderen muss sie sicherstellen, dass alle ihre Dienststellen zum richtigen Zeitpunkt in den Beschaffungsprozess einbezogen werden. So sollte beispielsweise ihr Rechtsdienst die Konformität von Verträgen vor der Unterzeichnung überprüfen.

41Der Prüfbericht PA 19242 ist auf der Webseite der EFK abrufbar. RAPPORT ANNUEL 2016JAHRESBERICHT 2020 auf der Webseite der EFK abrufbar. JAHRESBERICHT 2020

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RAPPORT ANNUEL 2016JAHRESBERICHT 2020

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9.INFORMATIKPROJEKTE DES BUNDES

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TEIL 1: DIE WICHTIGSTEN ERGEBNISSE

9.INFORMATIKPROJEKTE DES BUNDES

Die Prüfer der EFK befassen sich mit den grossen Informatikprojekten des Bundes. 2020 konnten sie bei der Bundesinformatik im Steuerbereich und dem künftigen Telekommunikationssystem der Armee mehrere positive Ergebnisse verzeichnen. Eine Prüfung der Informatiksicherheit der Führungsunterstützungsbasis (FUB) deckte erhebliche Mängel auf.

A.EIN WICHTIGER MEILENSTEIN FÜR DIE INFORMATIK IM STEUERBEREICH

Das IKT-Schlüsselprojekt FISCAL-IT, das von der Eidgenössischen Steuerverwaltung (ESTV) mit der Unterstützung des Bundesamts für Informatik und Telekommunikation (BIT) durchgeführt wurde, ist seit Ende 2018 abgeschlossen. Dies ist ein wichtiger Meilenstein für die Bundesinformatik im Steuerbereich. Eine neue Organisation für den Betrieb der FISCAL-IT-Systeme ist nun aktiv: Core-IT, unter der Leitung der ESTV und des BIT.

Die ESTV konnte 98,4 Stellen zugunsten anderer Aufgaben einspa- ren. Ein Teil davon setzte sie für den Ausbau des Informatikbereichs ein (27,8 Stellen). Nach Angaben des Bundesamts wurden für die Entwicklung von FISCAL-IT 118 Millionen Franken eingesetzt, ursprünglich waren dafür 85 Millionen veranschlagt. Zum Zeitpunkt der Prüfung der EFK schätzte die ESTV die Betriebskosten von Core-IT mit 20 Millionen Franken pro Jahr als zu hoch ein und sah noch Optimierungspotenzial42. Die EFK stellt fest, dass die in der Vergangenheit als kritisch eingestuften neuen Betriebsstrukturen stabil funktionieren und die Zusammenarbeit zwischen der ESTV und dem BIT gut läuft.

SPOTLIGHT EIN VEREITELTER CYBERANGRIFF, JEDOCH NACH WIE VOR VERBESSERUNGSBEDARF

Server des VBS waren im Juli 2017 Ziel eines Cyberangriffs. Der Angriff wurde nach einem weitgehend bekannten Muster der Malwarefamilie Turla verübt. Der Angriff wurde erkannt und konnte gestoppt werden. Die FUB – die der Armee Leistungen mit hohem Mehrwert im Bereich Informations- und Kommunikationstechnologien erbringt – hat einen externen Berater mit der Durchführung von Tests am Führungsnetz beauftragt. Die im Winter 2017 und Frühling 2018 durchgeführte Analyse zeigte, dass das Sicherheitsniveau den Anforderungen eines militärischen Leistungserbringers nicht genügt. Daher wurden elf Massnahmen zur kurzfristigen Verbesserung definiert, welche bis Ende März 2019 implementiert oder mindestens weitgehend eingeleitet sein sollten. Schliesslich ging es auch darum, das Bewusstsein der Mitarbeitenden der FUB für Aspekte der Informatiksicherheit zu schärfen.

Der Bundesrat wurde am 5. November 2018 über diesen Vorfall informiert. Gemäss VBS genügte das Sicherheitsniveau der FUB zwar nicht den Anforderungen an einen militärischen Leistungserbringer, die Anforderungen des IKT-Grundschutzes wurden jedoch eingehalten. In ihrer Prüfung im Jahr 2019 kam die EFK hingegen zum Schluss, dass die FUB letztgenannte Anforderungen, die sich aus Artikel 3.2 der Weisungen 42 Der Bericht PA 19403 ist auf

des Bundesrats über die Informatiksicherheit in der Bundesverwaltung ergeben, nicht

der Webseite der EFK abrufbar.43

vollständig erfüllt . Die FUB hat sich verpflichtet, Massnahmen zu ergreifen, um diesen

43Der Prüfbericht PA 19364 ist Anforderungen bis 31. März 2021 zu entsprechen.

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Wiederverwendung von fachlichen Stammdaten gewährleisten Verbesserungswürdig ist jedoch die Koordination der Stammdaten zwischen der ESTV und anderen Ämtern. Die EFK stellt in ihrer Prüfung fest, dass es eine erste Roadmap zur Vereinheitlichung der Stammdaten- verwaltung auf Bundesebene gibt. Eine gemeinsame Nutzung dieser Daten ist jedoch frühestens für 2022 geplant. Es besteht die Gefahr, dass andere wichtige Projekte – SUPERB, DaziT, ERPSYSVAR etc. – die Thematik der Nutzung von Stammdaten isoliert lösen44. Dies könnte sich negativ auf die bundesweiten Synergien auswirken und die Digitalisierungsbestrebungen behindern.

Die Biersteuer veranschaulicht dieses Problem. Ursprünglich sah ein Projekt der Zollverwaltung vor, eine neue Steueridentifikationsnummer für Steuerpflichtige einzuführen. Diese neue Nummer war jedoch nicht mit der ESTV abgestimmt. Das hätte dazu geführt, dass Steuerpflichtige für die Steuergeschäfte mit dem Bund zwei unterschiedliche Benutzerkonten haben. Glücklicherweise wurde diese Redundanz in den Stammdaten der ESTV und der EZV erkannt und das Problem gelöst.

B.DIE MODERNISIERUNG DER KOMMUNIKATION DER ARMEE SCHREITET GUT VORAN

Die Ablösung des Kommunikationssystems der Armee (TK A) ist ein IKT-Schlüsselprojekt des VBS. Ziel ist es, die Sprach- und Datenkommunikation der Armee zu verbessern. Dieses System soll es der Truppe ermöglichen, im Krisenfall oder bei einem Cyberangriff dank eines bewährten und modernen Kommunikationssystems einsatzfähig zu bleiben. Das in sieben Etappen unterteilte Projekt weist ein Beschaffungsvolumen von über 1,8 Milliarden Franken auf. Gemäss Prognosen des VBS wird es 17 Jahre dauern, bis es fertig ist.

Die Prüfung der zweiten Projektphase hat zu guten Ergebnissen geführt45. Die Verfahrenswahl und das Beschaffungsverfahren wurden korrekt durchgeführt. Im Oktober 2019 wurde schliesslich das System des israelischen Unternehmens Elbit System Ltd. aufgrund seiner hohen Leistungsfähigkeit, eines besseren Preis-Leistungs-Verhältnisses und seines Entwicklungspotenzials ausgewählt. Zum Zeitpunkt der Prüfung waren formell alle Bedingungen vorhanden, um im Rahmen der Armeebotschaft 2020 die Beschaffung des ausgewählten Systems zu beantragen. Die Botschaft wurde im September 2020 von den eidgenössischen Räten verabschiedet.

44Siehe hierzu auch Kapitel 1.3.

45Der Bericht PA 19258 ist auf der Webseite der EFK abrufbar. JAHRESBERICHT 2020

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TEIL 1: DIE WICHTIGSTEN ERGEBNISSE

9.INFORMATIKPROJEKTE DES BUNDES

Die Prüfer der EFK stellten fest, dass zwei Systeme des Projekts TK A noch Defizite hinsichtlich der Truppentauglichkeit aufwiesen. 2017 wurden 300 Defizite festgestellt, 2019 waren es noch 70, wovon 15 als kritisch eingestuft wurden. armasuisse geht davon aus, dass der Lieferant diese Defizite bis zur Einführung des Serienmodells behebt. Laut EFK sind mit diesen Mängeln Risiken für das gesamte Projekt verbunden: Sie empfiehlt, den weiteren Verlauf bis zur Einführung des Serienmodells eng zu begleiten.

Die Architektur und der Zeitplan des Gesamtprojekts

sind im Auge zu behalten

Die Leitung und die Planung eines derartigen Projekts sind nach wie vor herausfordernd. Die EFK hat beispielsweise festgestellt, dass sich das Projekt gegenüber dem ursprünglichen Zeitplan aus 2012 jedes Jahr um fast ein weiteres Jahr verlängert. Das VBS muss sich daher mit grundsätzlichen Fragen auseinandersetzen, insbesondere in Bezug auf die Architektur über eine so lange Planperiode.

Dieser letzte Punkt war bereits 2017 Gegenstand einer Empfehlung der EFK46. Die Entwicklung der Architektur wurde erst 2016 in Auftrag gegeben. Im Rahmen ihrer erneuten Prüfung stellen die Prüfer der EFK fest, dass ihre damalige Empfehlung nicht umgesetzt wurde, auch wenn bereits ein guter Reifegrad erreicht worden ist. Zudem sind immer noch Fragen zur Lösungsarchitektur – die derzeit mit dem Lieferanten erarbeitet wird – sowie zur Fertigstellung und Verabschiedung der Business-Architektur («Konzept Architektur V») offen.

Letztlich ist die EFK der Ansicht, dass das Gesamtprojekt TK A auch mehrere Jahre nach seinem Start immer noch relevant ist. Es verschafft der Armee zum ersten Mal eine Gesamtsicht auf Systeme und Prioritäten. Aus den analysierten Unterlagen geht hervor, dass das Projekt TK A mit all seinen Teilprojekten als Ganzes funktionieren muss. Die vereinheitlichte Verbundlösung soll die aktuellen, unabhängig voneinander beschafften und isoliert betriebenen Systeme ersetzen.

46Die EFK überprüfte zudem den Stand der Umsetzung der Empfehlungen aus zwei früheren Prüfungen (PA 16613 und PA 17619), die Berichte sind auf der Webseite der EFK abrufbar. Von den vier ausgesprochenen Empfehlungen wurden zwei umgesetzt und zwei sind noch offen. JAHRESBERICHT 2020 Anspruch nehmen. Der Bericht PA 20469 wurde der Finanzdelegation vorgelegt. JAHRESBERICHT 2020 Verordnungen des Bundesrats zur Bewältigung der COVID-19- Epidemie (Covid-19-Gesetz), 25. September 2020, SR 818.102.

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SPOTLIGHT SICHERHEITSLÜCKEN IM BEREICH DER GEBÄUDESTEUERUNG (DOMOTIK)

In der Bundesverwaltung umfasst der Bereich der Gebäudesteuerung die Gebäudeautomation, die Infrastruktur und die Vernetzung der Anwendungssysteme sowie die Sicherheits- und Sicherungssysteme. Externe Lieferanten installieren und warten diese Systeme, die in der Regel für einen Langzeitbetrieb von sieben bis zwanzig Jahren angelegt sind. Das BBL fungiert mit einem Team von sechs Personen für die Bundesverwaltung als Dienstleister in diesem Bereich. Insgesamt verwaltet es ca. 200 Anwendungen an rund 130 Standorten und auf etwa 90 Servern.

Bei der Prüfung der EFK47 wurde untersucht, ob die Informatiksicherheit der Gebäudesteuersysteme angemessen ist und ob Nutzung und Betrieb dieser Systeme adäquat kontrolliert werden. Die Prüfung hat gezeigt, dass es Defizite in den Bereichen der Überwachung und der Schwachstellenanalyse gibt. Das BBL hat das Problem der Informatiksicherheit der Gebäudesteuerung erkannt und gezielte Massnahmen ergriffen. Die vollständige Umsetzung aller geplanten Massnahmen wird mehrere Jahre in

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10.CORONAVIRUS: PRÜFUNGEN DER MASSNAHMEN DES BUNDES UND IHR FOLLOW-UP

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PARTIE 1 : RÉSULTATS PRINCIPAUXTEIL 1: DIE WICHTIGSTEN ERGEBNISSE

10.CORONAVIRUS: PRÜFUNGEN DER MASSNAHMEN DES BUNDES UND IHR FOLLOW-UP

Die Gesundheitskrise im Zusammenhang mit der Ausbreitung der Coronavirus-Pandemie (COVID-19) hat sich auf die Arbeit der EFK ausgewirkt. Am 24. März 2020 hat sie ihre Prüfungen neu ausgerichtet und die Bundesverwaltung unterstützt, die zu diesem Zeitpunkt Unterstützungsmassnahmen für das Land entwickelte48. Auch die Teams der EFK mussten sich bei ihrer Prüfarbeit an ständig ändernde Bedingungen anpassen. Sie stützten sich dabei zunächst auf vom Bundesrat erlassene Notverordnungen, bevor diese in ein Bundesgesetz überführt wurden, das im Herbst 2020 den eidgenössischen Räten vorgelegt, dann angepasst und verabschiedet wurde49.

Zum ersten Mal war es in der Schweiz möglich, die Daten mehrerer wichtiger Bundesdatenbanken (Sozialversicherungen, Steuern, Handelsregister usw.) miteinander abzugleichen, um mögliche Missbräuche oder Fehler zu erkennen.

Seit dem Frühling hat die EFK vier Zwischenberichte zu den Unterstützungsmassnahmen sowie eine Sonderprüfung im Bereich der Kurzarbeitsentschädigung publiziert50. Insgesamt haben sich die ersten, bereits im Juni 2020 festgestellten Trends bestätigt, insbesondere in Bezug auf den Missbrauch. Die EFK war zunächst vorsichtig bei der Interpretation ihrer Ergebnisse. Sie stellte jedoch fest, dass die Zahl der Verdachtsfälle bei den Massnahmen im Laufe der Zeit deutlich zugenommen hat, es sich dabei jedoch nicht um ein Massenphänomen handelt.

2021 wird die EFK ihre Datenanalysen zu den wichtigsten Massnahmen im Zusammenhang mit der Pandemie fortsetzen. Den Bundesämtern fehlt es an den erforderlichen Rechtsgrundlagen sowie an Infrastrukturen, vollständigen Daten, Personal für die Analysen und fachlichem Know-how.

A.ÜBERBRÜCKUNGSKREDITE: EINE RASCHE HILFE, JEDOCH IMMER MEHR VERDACHTSFÄLLE

Eine der wichtigsten Massnahmen des Bundes bestand in der Gewährung von Solidarbürgschaften, d. h. von den Bundesbehörden garantierten Bankdarlehen für Unternehmen. Gemäss den Prüfern der EFK erfolgte die Einführung dieser Massnahme rasch und das Geld wurde von Beginn an innert weniger Stunden an die Begünstigten ausgezahlt. Im Rahmen ihrer letzten Prüfung 48 EFK, «Die Eidgenössische

Finanzkontrolle richtet ihre hat die EFK 133 053 Kredite in Höhe von 16,4 Milliarden Franken, das ent-Prüftätigkeiten neu aus und spricht einem durchschnittlichen Betrag von 123 300 Franken pro Bürgschaft, unterstützt die Bundesverwaltung»,

Medienmitteilung, 24. März 2020. überprüft. Ende Juli 2020 wurden erste Kreditausfälle bekannt (332 Fälle im

Wert von 29 Millionen), während Ende Oktober 2020 erste Rückzahlungen 49 Bundesgesetz über die

gesetzlichen Grundlagen für verzeichnet wurden (2900 Fälle im Wert von 576 Millionen).

50Die vier Zwischenberichte (PA 20529, PA 20529a, PA 20529b und PA 20529c) und der Bericht der Sonderprüfung (PA 20513) sind auf der Webseite der EFK abrufbar. RAPPORT ANNUEL 2016JAHRESBERICHT 2020 und Bürgschaftsbetrag über 50 000 Franken Dividendenausschüttung während Laufzeit 1 003 264,2 der Solidarbürgschaft Rückerstattung von Kapitaleinträgen während 6 1,5 Laufzeit der Solidarbürgschaft Kein Unternehmenssitz in der Schweiz 15 1,5 Umsatzabweichungen mit zusätzlichen 611 252,3 Auffälligkeiten Umsatzabweichungen > 25 % bei Krediten 2 565 640,9 von 100 000 – 500 000 Franken TOTAL gemeldete Verdachtsfälle 4 646 1 196,4

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Die Zahl der Verdachtsfälle, die von der EFK an das Staatssekretariat für Wirtschaft (SECO) übermittelt wurden, hat im Laufe der Monate zugenommen. Bei der letzten Prüfung wurden ihm 4646 Fälle zur Bearbeitung weitergeleitet. Es handelt sich um ein finanzielles Volumen von knapp 1,2 Milliarden Franken (das sind rund 7,3 % der von der EFK analysierten Kredite). Die Verdachtsfälle basieren im Wesentlichen auf zwei Sachverhalte: einerseits auf der Ausschüttung von Dividenden an die Aktionäre der Unternehmen, die von den Bürgschaften profitieren. Andererseits auf der Abweichung zwischen den Umsatzmeldungen an die ESTV für die Mehrwertsteuerdeklaration und denen an die Geschäftsbanken, um Überbrückungskredite51 zu erhalten. Die folgende Tabelle fasst die von der EFK festgestellten Verdachtsfälle zusammen.

Anzahl Bürgschaften Mögliche Verstösse

Bürgschaften in Mio. Franken

Mehrfachanträge 51 10,2

Gründung des Unternehmens am 1. März 2020 283 7,9 oder später

Gründung des Unternehmens nach 1. Januar 2020 112 17,9

51Zur Erinnerung: Die Höhe des gewährten Kredits darf 10 % des Umsatzes des antragstellenden Unternehmens nicht übersteigen. JAHRESBERICHT 2020RAPPORT ANNUEL 2016

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PARTIE 1 : RÉSULTATS PRINCIPAUXTEIL 1: DIE WICHTIGSTEN ERGEBNISSE

10.CORONAVIRUS: PRÜFUNGEN DER MASSNAHMEN DES BUNDES UND IHR FOLLOW-UP

B.RISKANTE AUSZAHLUNG VON KURZARBEITSENTSCHÄDIGUNGEN

Weitere wichtige Massnahmen waren die im Rahmen der Arbeitslosenversicherung erlassenen Sofortmassnahmen. Auch hier haben die Bundesbehörden einen Mechanismus entwickelt, um die Leistungsberechtigten so rasch wie möglich unterstützen zu können. Es wurde ein summarisches Verfahren definiert, um die Höhe der Kurzarbeitsentschädigungen (KAE) einfacher berechnen zu können. Dieses Verfahren befreit die Unternehmen von der Pflicht, die für die Berechnung der KAE notwendigen Daten detailliert pro Mitarbeitenden zu übermitteln sowie die Zahlung an die Begünstigten zu dokumentieren. Ende September 2020 wurden im Rahmen dieser Sofortmassnahme über 7,5 Milliarden Franken ausbezahlt.

In einer Sonderprüfung stellt die EFK fest, dass das Missbrauchsrisiko ohne echte Kontrollmöglichkeit bei diesem summarischen Verfahren hoch ist. Sie bemängelte die Verlängerung dieser Massnahme bis zum 30. Juni 2021.

Zur Bestätigung ihrer Feststellung weist die EFK darauf hin, dass die Arbeitslosenkassen und die EFK über ihre Whistleblowing-Plattform52 mehrere hundert Meldungen über mögliche Missbräuche registriert und dem SECO übermittelt haben. Das SECO führte zwischen Juli und September 2020 36 Kontrollen vor Ort durch. Das Ergebnis waren Rückerstattungen von rund 1,1 Millionen Franken und sechs Strafanzeigen. Die EFK untersuchte im Rahmen ihrer Prüfung die Verfahren in fünf Kantonen (kantonale Ämter und kantonale Arbeitslosenkassen). Die Prüfer stellten kleinere Mängel im Internen Kontrollsystem fest. Es wurde eine entsprechende Empfehlung an das SECO ausgesprochen.

52Im zweiten Teil dieses Jahresberichts finden sich unter Punkt 4 weitere Einzelheiten zur Whistleblowing-Plattform der EFK. Bis Ende 2020 gingen bei der EFK

290Meldungen im Zusammenhang mit KAE ein. RAPPORT ANNUEL 2016JAHRESBERICHT 2020 RAPPORT ANNUEL 2016JAHRESBERICHT 2020

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C.KLEINERE KORREKTUREN IN DER ERWERBSERSATZORDNUNG

Die Corona-Erwerbsersatzentschädigungen wurden wie die Überbrückungskredite und die KAE in Rekordzeit eingeführt. Ende Oktober sind bereits rund 2 Milliarden Franken ausbezahlt worden, davon 1,8 Milliarden an selbstständig Erwerbstätige (Betriebsschliessung und Härtefall).

Die EFK stellte bei ihren Überprüfungen keine systematischen Fehler oder Missbräuche fest. Um zu diesem Ergebnis zu gelangen, hatte sie Zugriff auf die Datenbanken von 84 Ausgleichskassen und eine Million Datensätze. Bei ihren Analysen entdeckte sie gleichwohl 540 Fälle, die weitere Untersuchun- gen erforderten. Diese Fälle wurden dem BSV weitergeleitet. Nach Angaben des Bundesamtes mussten nur wenige Korrekturen vorgenommen werden.

D.DIE ENTSCHÄDIGUNGEN IM KULTURBEREICH WERDEN RECHTMÄSSIG ABGEWICKELT

Bis Ende Oktober 2020 reichten die Kulturschaffenden fast 14 800 Gesuche in Höhe von insgesamt 552 Millionen Franken ein. Davon wurden 8800 Gesuche gutgeheissen, was zu Zahlungen von 131 Millionen Franken führte.

Die EFK hat 17 Einzelgesuche analysiert. Es handelte sich um Kulturbetriebe mit potenziellen Verlusten von über 1 Million Franken. Die Prüfer begaben sich für diese Analyse in die Kantone. Dort stellten sie fest, dass die Arbeiten ordnungsgemäss durchgeführt wurden und die Entschädigungsentscheide gerechtfertigt waren.

Zwischen Juni und Ende September erkannte die EFK jedoch ein Überentschädigungsrisiko. Der Mechanismus liess die Möglichkeit zu, dass der Gesamtbetrag der Entschädigungen die Höhe des durch die Gesundheitskrise verursachten Schadens übersteigen könnte.

SPOTLIGHT ZINSERTRÄGE FÜR DIE KREDITGEBENDEN BANKEN

In ihrem zweiten Zwischenbericht vom Juni 2020 wies die EFK darauf hin, dass die Geschäftsbanken, die COVID-19-Kredite vergeben, dies nicht kostenlos tun. Sie refinanzieren sich bei der SNB. Der Referenzzinssatz lag damals bei -0,75 %, was bedeutet, dass die Banken für jeden vom Bund garantierten Überbrückungskredit einen Zinsertrag erzielen konnten. Bei der per 29. Mai 2020 gewährten Bürgschaftssumme von rund 15 Milliarden Franken entspricht dies einem potenziellen jährlichen Zinsertrag von ca. 110 Millionen Franken.

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TEIL 2: MITTEL UND ZAHLEN DER FINANZAUFSICHT 2020 JAHRESBERICHT 2020

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TEIL 2: MITTEL UND ZAHLEN — Seite 73 —CONTRÔLE FÉDÉRAL DES FINANCES CONTROLLO FEDERALE DELLE FINANZE SWISS FEDERAL AUDIT OFFICE

72 JAHRESBERICHT 2020 Eidgenössischen Departements für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK) kann die EFK jedoch mit Sonderprüfungen bei der SRG beauftragen. Mit Ausnahme ihres Bereichs Militärversicherung ist auch die Schweizerische Unfallversicherungsanstalt (SUVA) von der Aufsicht durch die EFK ausgenommen. JAHRESBERICHT 2020

Quelle: efk.admin.ch · Jahresberichte (PUE) 2021