Jahresbericht der Eidgenössischen Finanzkontrolle 2020
- Quelle
- efk.admin.ch ↗
- Zeitschrift
- Jahresberichte (PUE)
- Sprache
- Deutsch
TEIL 1: DIE WICHTIGSTEN ERGEBNISSE
2.WIRTSCHAFT
Seit rund zehn Jahren beschäftigt sich die EFK immer wieder mit der Frage der Auswirkungen von Steuerbefreiungen für juristische Personen. 2020 veröffentlichte sie einen neuen Prüfbericht über diese Politik der regionalen Wirtschaftsförderung. Ausserdem wurden beim Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (BLV) Beschaffungen und die Einhaltung der Vorschriften für das öffentliche Beschaffungswesen geprüft.
A.LANGFRISTIGE AUSWIRKUNGEN VON BUNDESSTEUERERLEICHTERUNGEN FÜR UNTERNEHMEN
Die Regionalpolitik des Bundes zielt darauf ab, die Rahmenbedingungen von strukturschwachen Regionen zu verbessern, um deren Wettbewerbsfähigkeit zu stärken und die Wertschöpfung zu erhöhen. Zu diesem Zweck gewährt der Bund Industrieunternehmen oder produktionsnahen Dienstleistungsbetrieben Erleichterungen der dBSt. Zwischen 2007 und 2016 bewegten sich die hypothetischen Steuerausfälle aufgrund dieser Erleichterungen zwischen 330 Millionen und 1,7 Milliarden Franken pro Jahr,
d.h. insgesamt rund 12 Milliarden Franken. Im Gegenzug konnten dank der Steuerbefreiungen neue Stellen geschaffen bzw. bestehende Arbeitsplätze erhalten oder neu ausgerichtet werden. Im gleichen Zeitraum entrichteten die Unternehmen, die von diesem Instrument profitierten, dBSt in Höhe von 2,5 Milliarden Franken (siehe nebenstehende Grafik).
— Seite 23 —CONTRÔLE FÉDÉRAL DES FINANCES CONTROLLO FEDERALE DELLE FINANZE SWISS FEDERAL AUDIT OFFICE
Öffentliche Einnahmen und Bundessteuererleichterungen Bezahlte dBSt für Unternehmen Entgangene dBSt In Milliarden Franken (2007–2016) 1
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QUELLE : SECO
Die EFK hat dieses Instrument der Wirtschaftsförderung untersucht und eine Umfrage unter den begünstigten Unternehmen durchgeführt23. Es zeigt sich, dass die Standortentscheidung nicht immer auf steuer- liche Erwägungen zurückzuführen ist (siehe Grafik nächste Seite). Die Steuerbelastung bleibt ein wichtiges Kriterium und kann in einigen Fällen am Ende des Entscheidungsprozesses den Ausschlag geben. Gemäss Angaben der befragten Unternehmen wären jedoch rund zwei Drittel der unterstützten Vorhaben am selben Ort vermutlich auch ohne Erleichterung durchgeführt worden.
Ein deutlicher Mitnahmeeffekt ist zu beobachten. Das Instrument wurde demnach selbst dann genutzt, wenn es nicht unbedingt nötig gewesen wäre. Die Modellrechnungen der EFK zeigen, dass die Kosten für den Bund dennoch als vertretbar angesehen werden können.
Es gibt allerdings einen Dämpfer: Zwischen 2007 und 2015 entfielen zwei Drittel der Steuerausfälle – rund 8 Milliarden Franken – auf nur drei Unternehmen, die sich zur Schaffung von lediglich 400 Arbeitsplätzen verpflichtet hatten. Diese Steuererleichterungen wurden mittlerweile aufgehoben. Heute müssten sich diese Unternehmen verpflichten, über 8000 Arbeitsplätze zu schaffen, um von derlei Erleichterungen profitieren zu können.
23Der Prüfbericht PA 19437 ist auf der Webseite der EFK abrufbar. JAHRESBERICHT 2020 JAHRESBERICHT 202O
TEIL 1: DIE WICHTIGSTEN ERGEBNISSE
2.WIRTSCHAFT
Welche Faktoren sind für den Standortentscheid relevant?
Basierend auf einer Umfrage unter 30 Unternehmen, die von Steuererleichterungen profitieren
Verfügbarkeit von 1513qualifizierten Arbeitskräften Verfügbarkeit von 1017geeigneten Grundstücken Steuerbelastung 1015Unterstützung und Beratung 914durch den Kanton Qualität der Infrastruktur 218(Verkehr, Telekommunikation)
Attraktivität der Region 513Sehr wichtig Wichtig Eher unwichtig Nicht wichtig Keine Angaben QUELLE: EFK
Nachhaltige Arbeitsplätze
Positiv ist, dass die durch diese Bundespolitik geförderten Arbeitsplätze oft auch darüber hinaus erhalten bleiben. Tatsächlich konnte drei Jahre nach dem Ende der Steuererleichterung kein grundsätzlicher Trend zur Verlagerung aus Gründen der Steueroptimierung festgestellt werden. Die EFK stellt fest, dass in 80 % dieser Fälle die Unternehmen gemäss Handelsregister noch immer am gleichen Standort aktiv sind. Zudem zeigt sich nach der Steuererleichterung kein signifikanter Abbau von Arbeitsplätzen.
Das Instrument wurde unterdessen angepasst, insbesondere nach mehreren Prüfungen mit Empfehlungen der EFK: Der Anwendungsbereich wurde eingeschränkt, eine jährliche Obergrenze der Erleichterung für einen neuen Arbeitsplatz festgelegt (95 000 Franken) und eine höhere Transparenz eingeführt. Zwischen 2000 und 2010 wurden durchschnittlich vierzig Erleichterungen pro Jahr gewährt. Seit 2011 bewegt sich diese Zahl zwischen vier und zehn. Früher profitierten vornehmlich Unternehmen mit Hauptsitz im Ausland von Erleichterungen. Seit 2016 sind es hauptsächlich Schweizer Unternehmen
Die EFK hat als Ergebnis dieser Prüfung keine Empfehlungen ausgesprochen.
— Seite 25 —CONTRÔLE FÉDÉRAL DES FINANCES CONTROLLO FEDERALE DELLE FINANZE SWISS FEDERAL AUDIT OFFICE
B.DIE VETERINÄRFORSCHUNG UNTERSTEHT AUCH DEM ÖFFENTLICHEN BESCHAFFUNGSRECHT
Die Universität Bern ist einer der wichtigsten Lieferanten des BLV. Zwischen 2016 und 2019 hat das BLV mit diesem Dienstleister Aufträge im Wert von 20,8 Millionen Franken abgeschlossen, dies entspricht 16 % des Beschaffungsvolumens des Bundesamts in diesem Zeitraum (130 Millionen Franken). Die EFK hat die Verträge zwischen dem BLV und der Universität Bern geprüft24. Dazu wurde eine zufällige Stichprobe von 19 Fällen mit einem Auftragsvolumen von 14,3 Millionen Franken (69 % des Gesamtvolumens) gezogen. Der Grossteil dieser Stichprobe bestand aus Forschungsprojekten. Zudem prüfte die EFK auch die Beschaffungsorganisation und -prozesse des BLV.
2016 führte das BLV eine Reihe interner Änderungen ein, um die Einhaltung des öffentlichen Beschaffungsrechts zu verbessern. Für Forschungsprojekte sind die Änderungen erst 2018 in Kraft getreten. Diese Entwicklung muss weitergehen. Die Arbeit der Einheit «Beschaffungen und Verträge» muss besser unterstützt und in die Gesamtorganisation des BLV eingebunden werden.
Stärkung der Unparteilichkeit
Von den 19 untersuchten Fällen wiesen alle bis auf einen Mängel unterschiedlichen Ausmasses auf. In 13 Fällen lagen die Offerten der Lieferanten nicht oder nur teilweise vor. Die Prüfer fanden auch keine erläuternden Unterlagen für direktvergebene Aufträge, bei denen der Schwellenwert des öffentlichen Beschaffungswesens überschritten wird. Bei einer Ausschreibung, die nach 2018 eröffnet wurde, wies der Evaluationsbericht Mängel auf. Ferner wurden allgemeine formale und materielle Mängel festgestellt, wie der Verstoss gegen die Unterschriftenregelung, fehlende Angaben zu den Vertragsbestandteilen, Abweichungen von den allgemeinen Geschäftsbedingungen und/oder Regelungen zu kontinuier- lichen Erneuerungen. Zum Zeitpunkt der Prüfung überarbeitete das BLV seine Musterverträge.
Künftig muss das BLV sicherstellen, dass bei Forschungsprojekten die Ausschreibungsunterlagen und deren Evaluationen zur Kontrolle der erhaltenen Leistungen immer vollständig vorliegen. Bei der Prüfung fehlten auch hier drei Berichte und fünf Bewertungen von Berichten.
Wie oft in der Schweiz ist auch der Bereich der Veterinärmedizin eine kleine Welt, in der sich jeder kennt. Diese Nähe ist eine Herausforderung für das öffentliche Beschaffungswesen. Das BLV muss darauf achten, bei der Vergabe von öffentlichen Aufträgen nicht den Anschein von Befangenheit zu erwecken. Die EFK hat Empfehlungen abgegeben, um das Beschaffungsverfahren in diesem Amt zu stärken. Das BLV hat sie alle akzeptiert.
24Der Prüfbericht PA 20464 ist auf der Webseite der EFK abrufbar. JAHRESBERICHT 2020
3.BILDUNG UND FORSCHUNG