2.4 Sömmerungs- und Gemeinschaftsweidebetriebe (Art. 8 und 9 LBV)

MWST-Branchen-Info 01 · Urproduktion und nahe stehende Bereiche

Geltend · Stand ab 3. März 2026

ESTV · MWST-Branchen-Info 01 · Ziff. 2.4 · Deutsch

Übernimmt ein Betrieb gegen Entgelt raufutterverzehrende Nutztiere zur Sömmerung, so handelt es sich dabei um eine von der Steuer ausgenommene landwirtschaftliche Leistung. Voraussetzung ist, dass der Betrieb für die gesömmerten Nutztiere Anspruch auf Sömmerungsbeiträge gemäss DZV hat. Solche Leistungen zählen demzufolge – ebenso wie die während der Sömmerung in diesen Betrieben gewonnenen Erzeugnisse der Urproduktion (z. B. Milch und Käse) – nicht zum massgebenden Umsatz für die Abklärung der Steuerpflicht.

Die Verpachtung einer Alp ist als Überlassung von Grundstücken oder Grundstücksteilen zum Gebrauch oder zur Nutzung von der Steuer ausgenommen (Art. 21 Abs. 2 Ziff. 21 MWSTG).