7.1 Entgelt

MWST-Branchen-Info 01 · Urproduktion und nahe stehende Bereiche

Geltend · Stand ab 1. Februar 2015

ESTV · MWST-Branchen-Info 01 · Ziff. 7.1 · Deutsch

Entgelt im Sinne des MWSTG ist ein Vermögenswert, den der Empfänger oder an seiner Stelle eine Drittperson für den Erhalt einer Leistung im mehrwertsteuerrechtlichen Sinn aufwendet.