4.1.1 Beispiele von Zeitungen und Zeitschriften, die zum reduzierten Steuersatz steuerbar sind

MWST-Branchen-Info 03 · Druckerzeugnisse und elektronische Publikationen

Geltend · Stand ab 1. Januar 2018

ESTV · MWST-Branchen-Info 03 · Ziff. 4.1.1 · Deutsch

Die folgenden gedruckten Zeitungen und Zeitschriften sind zum reduzierten Steuersatz steuerbar, wenn sie die inhaltlichen und formellen Bedingungen erfüllen (→  Ziff. 4.1):

  • Tages- und Wochenzeitungen;

  • Zeitschriften, Magazine oder andere illustrierte Periodika;

  • Radio- und Fernsehprogramme;

  • Fachzeitschriften wie Strick-, Koch- und Bastelhefte;

  • Comichefte;

  • von einem neutralen Verleger herausgegebene Kleinanzeigenzeitungen und -zeitschriften;

  • von Unternehmen herausgegebene Publikationen, die ausschliesslich für das Betriebspersonal bestimmt sind;

  • Zeitungen und Zeitschriften mit einem redaktionellen Teil, die ausschliesslich für die Mitglieder von Krankenkassen, Vereinen, Wirtschafts- und Berufsverbänden sowie von politischen, religiösen, gemeinnützigen Organisationen usw. bestimmt sind.

[Abbildung: im Original]

Im Zweifelsfall kann das Druckerzeugnis zur Beurteilung an die ESTV gesandt werden.