4.1.1 Beispiele von Zeitungen und Zeitschriften, die zum reduzierten Steuersatz steuerbar sind
MWST-Branchen-Info 03 · Druckerzeugnisse und elektronische Publikationen
Geltend · Stand ab 1. Januar 2018
ESTV · MWST-Branchen-Info 03 · Ziff. 4.1.1 · Deutsch
Die folgenden gedruckten Zeitungen und Zeitschriften sind zum reduzierten Steuersatz steuerbar, wenn sie die inhaltlichen und formellen Bedingungen erfüllen (→ Ziff. 4.1):
Tages- und Wochenzeitungen;
Zeitschriften, Magazine oder andere illustrierte Periodika;
Radio- und Fernsehprogramme;
Fachzeitschriften wie Strick-, Koch- und Bastelhefte;
Comichefte;
von einem neutralen Verleger herausgegebene Kleinanzeigenzeitungen und -zeitschriften;
von Unternehmen herausgegebene Publikationen, die ausschliesslich für das Betriebspersonal bestimmt sind;
Zeitungen und Zeitschriften mit einem redaktionellen Teil, die ausschliesslich für die Mitglieder von Krankenkassen, Vereinen, Wirtschafts- und Berufsverbänden sowie von politischen, religiösen, gemeinnützigen Organisationen usw. bestimmt sind.
[Abbildung: im Original] | Im Zweifelsfall kann das Druckerzeugnis zur Beurteilung an die ESTV gesandt werden. |