4.1.2 Beispiele von gedruckten Zeitungen und Zeitschriften, die zum Normalsatz steuerbar sind

MWST-Branchen-Info 03 · Druckerzeugnisse und elektronische Publikationen

Geltend · Stand ab 1. Januar 2018

ESTV · MWST-Branchen-Info 03 · Ziff. 4.1.2 · Deutsch

Die folgenden gedruckten Zeitungen und Zeitschriften sind zum Normalsatz steuerbar:

  • Zeitungen und andere periodisch erscheinende Publikationen, die Artikel und Informationen zu den Produkten oder Dienstleistungen des Herausgebers und/oder zu den Produkten oder Dienstleistungen eines hinter ihm stehenden Dritten enthalten (→  Ziff. 2);

  • Rätselhefte (z.B. Kreuzworträtsel, Sudokus, Buchstabensalat und andere Buchstaben- und Zahlenrätsel);

  • Zeitschriften von Clubs, die durch Buchhändler oder -verleger oder durch Unternehmen der Schallplatten-, CD-, DVD- und Videobranche gegründet wurden.

[Abbildung: im Original]

Im Zweifelsfall kann das Druckerzeugnis zur Beurteilung an die ESTV gesandt werden.