4.2.2 Dienstleistungen, die unter Artikel 8 Absatz 1 MWSTG fallen

MWST-Branchen-Info 04 · Baugewerbe

Geltend · Stand ab 13. August 2026

ESTV · MWST-Branchen-Info 04 · Ziff. 4.2.2 · Deutsch

(Art. 8 Abs. 1 MWSTG; → Ziff. 4.1)

Darunter fallen Dienstleistungen, die zwar grundsätzlich im Zusammenhang mit Grundstücken stehen, bei denen jedoch der enge Bezug zu einem individuellen, konkreten Grundstück nicht besteht.

Beispiele

  • Suchen eines Ferienhauses in der Region Oberwallis in der Preiskategorie von 650’000 Franken (Unterbreiten einer Auswahl solcher Objekte);

  • Beratungen und Vorabklärungen über Finanzierungsmöglichkeiten für den Kauf eines Mehrfamilienhauses in der Preiskategorie von 2 Mio. Franken;

  • Beratungen über verschiedene Möglichkeiten der Energieerzeugung (z. B. mit Solar-/Photovoltaikanlagen, Erdwärme, Elektrizität);

  • Beratungen über Massnahmen zur Energieeinsparung (z. B. durch neue Isolation des Daches oder Mauerwerks, Ersatz der Fenster) beispielsweise aufgrund von thermografischen Aufnahmen;

  • Anwaltsleistungen betreffend Nachbarstreitigkeiten (z. B. wegen Schattenwurf von Bäumen) oder Auseinandersetzungen zwischen Bauherren und Handwerkern (z. B. wegen Baumängeln);

  • Bekanntgabe möglicher Kaufinteressenten für ein zum Verkauf stehendes Einfamilienhaus (ohne Maklerauftrag);

  • Erstellen von Fotos einzelner oder mehrerer Gebäude im Hinblick auf deren Verkauf (z. B. im Internet oder für einen Verkaufsprospekt);

  • Einholen von Bewilligungen nach der «Lex Koller».

[Abbildung: im Original]

Diese Dienstleistungen fallen selbst dann unter Artikel 8 Absatz 1 MWSTG, wenn deren Leistungserbringer im Anschluss daran für den gleichen Leistungsempfänger Dienstleistungen nach Artikel 8 Absatz 2 Buchstabe f MWSTG oder Lieferungen nach Artikel 3 Buchstabe d Ziffer 2 MWSTG i. V. m. Artikel 7 MWSTG erbringt. Denn massgebend ist der ursprüngliche, auf die Erbringung einer Dienstleistung nach Artikel 8 Absatz 1 MWSTG lautende Auftrag.

[Abbildung: im Original]

Weitergehende Informationen zum Ort der Dienstleistung geben die MWST-Info Ort der Leistungserbringung und – betreffend Vermittlung – die MWST-Branchen-Info Liegenschaftsverwaltung / Vermietung und Verkauf von Immobilien.