14.1 Allgemeines

MWST-Branchen-Info 05 · Motorfahrzeuggewerbe

Geltend · Stand ab 31. Oktober 2024

ESTV · MWST-Branchen-Info 05 · Ziff. 14.1 · Deutsch

Der im Folgenden verwendete Ausdruck «Fahrzeugabonnement» bezeichnet eine Leistung, die darin besteht, einem Kunden im Rahmen eines Mobilitätsvertrages, der ein in einem Grundangebot vorgesehenes Leistungspaket (Gesamtleistung) umfasst, ein Fahrzeug zur Verfügung zu stellen; nicht darin enthalten sind Treibstoffe und/oder Elektrizität.

Die AGB und die zwischen dem Leistungserbringer und den Kunden abgeschlossenen Verträge legen unter anderem Folgendes fest: das Fahrzeugmodell, die Dauer des Abonnements, die Anfangspauschale für die Übergabe des Fahrzeugs, die Kilometerpauschale, die Teil- oder Vollkaskoversicherung, die Haftpflichtversicherung, die Versicherung für Junglenker, den Selbstbehalt im Schadenfall, die Immatrikulationskosten, die Motorfahrzeugsteuer, die erste Autobahnvignette sowie den Service und die Wartung des Fahrzeugs inklusive der Reifen und der Aufbewahrung der Reifen.

Im Gegenzug zahlt der Kunde dem Leistungserbringer den für die Miete des Fahrzeugs vereinbarten monatlichen Betrag.