6.4.2.1 Halb- und Vollpensionsarrangements

MWST-Branchen-Info 08 · Hotel- und Gastgewerbe

Geltend · Stand ab 15. Juli 2025

ESTV · MWST-Branchen-Info 08 · Ziff. 6.4.2.1 · Deutsch

Halb- und Vollpensionsarrangements werden im Voraus (spätestens beim Check-in) und für die gesamte Aufenthaltsdauer gebucht. Der Tagesansatz ist demnach immer gleich hoch. Ausserdem werden die Arrangementpreise vielfach in Inseraten oder Preislisten bekannt gegeben.

[Abbildung: im Original]

Nicht um ein Halb- und Vollpensionsarrangement handelt es sich, wenn der Gast eine Übernachtung mit Frühstück gebucht hat und sich während seines Aufenthalts dazu entschliesst, eine oder mehrere Mahlzeiten im Hotelrestaurant einzunehmen.