6.4.4 Pauschale Ermittlung von Leistungskombinationen
MWST-Branchen-Info 08 · Hotel- und Gastgewerbe
Geltend · Stand ab 15. Juli 2025
ESTV · MWST-Branchen-Info 08 · Ziff. 6.4.4 · Deutsch
Die ESTV stellt für die Ermittlung des Beherbergungs- und des Verpflegungsanteils bei Vollpensionsarrangements (→ Ziff. 6.4.4.1) und bei Seminarhotels (→ Ziff. 6.4.4.2) Pauschalen zur Verfügung. Bei Anwendung dieser Pauschalen ist kein kalkulatorischer Nachweis zu erbringen.
[Abbildung: im Original] | Will die steuerpflichtige Person die pauschale Ermittlung anwenden, gilt dies sowohl für Vollpensionsarrangements als auch für die Seminarpauschalen. |
Die vom Gast geschuldete Kurtaxe ist nicht zu versteuern, wenn sie separat in Rechnung gestellt wird (→ Ziff. 7.11 und 11.1 Bst. a sowie Rechnungsbeispiele in Ziff. 13).
Darin