6.4.2.3 Packages

MWST-Branchen-Info 08 · Hotel- und Gastgewerbe

Geltend · Stand ab 3. Mai 2021

ESTV · MWST-Branchen-Info 08 · Ziff. 6.4.2.3 · Deutsch

Packages sind Pakete (Leistungsbündel im Sinne des Bundesgesetzes vom 18. Juni 1993 über Pauschalreisen [SR 944.3]), also dauernd bzw. während einer bestimmten Periode geltende Angebote zu einem festen Preis. Solche Angebote richten sich i. d. R. an Individualgäste. Sie beinhalten über das übliche reine Halb- bzw. Vollpensionsarrangement hinausgehende Leistungen wie beispielsweise Konzerteintritte, begleitete Ausflüge in der Region oder Wellness. Als Angebot gilt die Ausschreibung in Prospekten, Katalogen, Inseraten, im Internet usw.

[Abbildung: im Original]

Individuell zusammengestellte Leistungen, die unterschiedlichen Steuersätzen unterliegen, werden gesondert (separat) fakturiert (→ Ziff. 11.1 Bst. a) und gelten nicht als Packages.

Spezialanlässe wie Tagungen, Seminare, Hochzeiten usw. gelten ebenfalls nicht als Packages. Dies gilt auch dann, wenn für einige Komponenten Pauschalpreise vereinbart werden.