7.1.1 Check-in / Fly-Rail / Airport-Baggage

MWST-Branchen-Info 10 · Transportunternehmungen des öffentlichen und des touristischen…

Geltend · Stand ab 3. Januar 2010

ESTV · MWST-Branchen-Info 10 · Ziff. 7.1.1 · Deutsch

Bahnunternehmungen, bei denen Dienstleistungen des Check-in / Fly-Rail / Airport-Baggage beansprucht werden können, erbringen reine Inlandbeförderungen. Die steuerliche Qualifikation für diese Dienstleistungen richtet sich nach Artikel 8 Absatz 1 MWSTG (Empfängerortsprinzip).

[Abbildung: im Original]

Nähere Informationen zu Beförderungsleistungen von Gütern sind unter Ziffer 1.1.1 erwähnt.