7.1.3 Maintenance
MWST-Branchen-Info 11 · Luftverkehr
Geltend · Stand ab 1. Januar 2010
ESTV · MWST-Branchen-Info 11 · Ziff. 7.1.3 · Deutsch
An Luftfahrzeugen vorgenommene Unterhaltsarbeiten stellen Lieferungen dar (Art. 3 Bst. d Ziff. 2 MWSTG). Dabei gelten insbesondere auch blosse Inspektionen ohne Vornahme von Reparaturen als Unterhaltsarbeiten und somit als Lieferung.
Werden im Inland Unterhaltsarbeiten an Luftfahrzeugen vorgenommen, handelt es sich um eine zum Normalsatz steuerbare Lieferung, ausser der Leistungsempfänger ist ein im VERZ aufgeführtes inländisches Luftfahrtunternehmen beziehungsweise ein ausländisches Luftfahrtunternehmen nach Artikel 23 Absatz 2 Ziffer 8 MWSTG, welcher das Luftfahrzeug im Rahmen einer Lieferung erworben hat. Eine Steuerbefreiung ist auch möglich, wenn sich das Luftfahrzeug anlässlich der Unterhaltsarbeiten in einem der in Artikel 23 Absatz 2 Ziffer 3 MWSTG genannten Zollverfahren befindet oder das Luftfahrzeug im Anschluss an die Unterhaltsarbeiten im Sinne von Artikel 23 Absatz 2 Ziffer 1 MWSTG definitiv ausgeführt wird.
[Abbildung: im Original] | Für Unterhaltsarbeiten, die an einem ausschliesslich im Ausland verzollten Luftfahrzeug erbracht werden, wird auf die MWST-Info Ort der Leistungserbringung hingewiesen. |