17.2 Beispiel 1

MWST-Branchen-Info 12 · Reisebüros sowie Kur- und Verkehrsvereine

Geltend · Stand ab 9. Januar 2026

ESTV · MWST-Branchen-Info 12 · Ziff. 17.2 · Deutsch

Ein kantonaler Tourismusverband wies in der Buchhaltung des Jahres 2026 folgende Werte aus (alle Angaben in CHF):

Nicht steuerbare Umsätze

Kantonsbeitrag (Subvention)

230'000

Statutarische Mitgliederbeiträge (ohne Option)

  40'000

270'000

49,54 %

Steuerbare Umsätze (exkl. MWST)

Zum Normalsatz steuerbare Verkäufe

11'000

Verwaltungsdienstleistungen (für Mitglieder)

244'000

Kostenanteile Dritter

  20'000

275'000

50,46 %

Massgebender Gesamtumsatz

545'000

100,0 %

Angefallene Vorsteuer auf

Materialeinkauf und Dienstleistungen

3'600

Investitionen und übrigem Betriebsaufwand

20'600

Total Vorsteuer

24'200

Der Verband wendet zur Berechnung der korrekten Steuerforderung die in der MWST-Info Vorsteuerabzug geschilderte pauschale Korrektur ohne Zuordnung der Vorsteuern an.

Für das Jahr 2026 hat der Tourismusverband gesamthaft folgende MWST in den Quartalsabrechnungen abzuliefern:

MWST auf dem Umsatz

Zu 8,1 % steuerbarer Umsatz von

275'000

22'275

Vorsteuer

Total gemäss Buchhaltung

24'200

Korrektur und Kürzung um 49,54 %

- 11'989

Total abziehbare Vorsteuer

12'211

- 12'211

Steuerforderung

10'064