17.3 Beispiel 2

MWST-Branchen-Info 12 · Reisebüros sowie Kur- und Verkehrsvereine

Geltend · Stand ab 9. Januar 2026

ESTV · MWST-Branchen-Info 12 · Ziff. 17.3 · Deutsch

Ein Kur- und Verkehrsverein wies in seiner Buchhaltung für das Jahr 2026 folgende Werte aus (alle Angaben in CHF):

Nicht steuerbare Umsätze

Kurtaxen

3'000'000

Tourismusförderungsabgaben

2'000'000

5'000'000

42,4 %

Steuerbare Umsätze (exkl. MWST)

Strassenunterhalt für die Gemeinde

4'500'000

Ertrag aus dem Betrieb der eigenen Sportanlagen (Eintritte)

1'000'000

Sponsorenbeiträge für Kultur- und Sportveranstaltungen

500'000

Optierte Leistungen (exkl. MWST): Statutarische Mitgliederbeiträge

100'000

Eintritte für Kultur- und Sportveranstaltungen

  700'000

6'800'000

57,6 %

Massgebender Gesamtumsatz

11'800'000

100,0 %

Angefallene Vorsteuer

Direkt dem steuerbaren Bereich zuordenbar (vollumfänglich abzugsberechtigt)

106'000

Direkt dem nicht steuerbaren Bereich zuordenbar (nicht abzugsberechtigt)

84'000

Nicht direkt zuordenbare Vorsteuer (aufzuteilen in steuerbaren und nicht steuerbaren Bereich)

130'000

Der Kur- und Verkehrsverein wendet zur Berechnung der korrekten Steuerforderung die in der MWST-Info Vorsteuerabzug geschilderte pauschale Korrektur mit Zuordnung der Vorsteuern an.

Für das Jahr 2026 hat der Kur- und Verkehrsverein gesamthaft folgende MWST in den Quartalsabrechnungen abzuliefern:

MWST auf dem Umsatz

Steuerbarer Umsatz (8,1 % von 6'000'000)

486'000

Optierter Umsatz: Mitgliederbeiträge (8,1 % von 100'000)

8'100

Optierter Umsatz: Kultur- und Sportveranstaltungen (2,6 % von 700'000)

  18'200

Total MWST

512'300

512'300

Vorsteuer

Vollumfänglich abzugsberechtigt

106'000

Teilweise abzugsberechtigt

130'000

Kürzung um 42,4 %

 -  55'120

Abzugsberechtigter Teil

74'880

  74'880

Total Vorsteuerabzug

180'880

- 180'880

Steuerforderung

331'420