3.3.2 Vorsteuerkorrektur auf den gemischt verwendeten Aufwendungen und Investitionen im Verhältnis des Gesamtumsatzes
MWST-Info 09 · Vorsteuerabzug
Geltend · Stand ab 31. Oktober 2025
ESTV · MWST-Info 09 · Ziff. 3.3.2 · Deutsch
Grundlage dieser Methode ist die Anwendung der 3-Topf-Methode (→ Ziff. 3). Die Vorsteuern auf den gesamten Aufwendungen (Materialaufwand, Dienstleistungen und übriger Betriebsaufwand) und Investitionen,
die der unternehmerischen, zum Vorsteuerabzug berechtigenden Tätigkeit direkt zuordenbar sind, können vollumfänglich in Abzug gebracht werden (Topf A);
die der nicht-unternehmerischen Tätigkeit und der unternehmerischen, nicht zum Vorsteuerabzug berechtigenden Tätigkeit direkt zuordenbar sind, können nicht in Abzug gebracht werden (Topf B);
die weder direkt dem Topf A noch dem Topf B zuordenbar sind, werden buchmässig gesondert erfasst. Diese Vorsteuern können nur entsprechend der Zusammensetzung des Gesamtumsatzes in Abzug gebracht werden (Topf C).
Beispiel Musikhaus AG
Zur Darstellung der Vorsteuerkorrektur mittels dieser Methode wird – wie bei der Vorsteuerkorrektur im Verhältnis des bereinigten Gesamtumsatzes – das Beispiel der Musikhaus AG (→ Ziff. 3.3.1) verwendet.
Die Vorsteuerkorrektur für alle dem Topf C zugeordneten Vorsteuern wird aufgrund des Schlüssels nach dem Gesamtumsatz ermittelt.
Steuerbare Tätigkeit | Von der Steuer ausgenommene Tätigkeit | Total | |
Umsatz | 2'400'000 | 800'000 | 3'200'000 |
in % | 75,00 % | 25,00 % | 100,00 % |
Die Vorsteuer auf den gemischt verwendeten Aufwendungen von CHF 22'500 (Topf C) ist um 25 % zu korrigieren, was eine Vorsteuerkorrektur von CHF 5'625 ergibt.
Prüfung, ob die Methode zu einem sachgerechten Resultat führt:
Umsatz | 2'400'000 | 800'000 | 3'200'000 |
Waren- und Material | - 1'500'000 | - 60'000 | - 1'560'000 |
Personalaufwand | - 340'000 | - 600'000 | - 940'000 |
Aufteilung des nicht direkt zuordenbaren Aufwandes im Verhältnis 75 % zu 25 %: | - 487'500 | - 162'500 | - 650'000 |
Erfolg | 72'500 | - 22'500 | 50'000 |
Der Erfolg entspricht bei Aufteilung sämtlicher nicht direkt zuordenbaren Aufwendungen nach dem Verhältnis des Gesamtumsatzes im Bereich Handel und Reparaturen zu einem höheren Gewinn als dem Gesamtgewinn, dagegen wird im Bereich der Musikschule ein Verlust erzielt. Ohne Angabe eines nachvollziehbaren Grundes deutet dies darauf hin, dass diese Methode bei der Musikhaus AG nicht zu einem sachgerechten Ergebnis führt.