6.8.2 Erteilen von Informationen und Einräumen von Rechten

MWST-Branchen-Info 13 · Telekommunikation und elektronische Dienstleistungen

Geltend · Stand ab 23. Juni 2020

ESTV · MWST-Branchen-Info 13 · Ziff. 6.8.2 · Deutsch

Im Vordergrund steht hier nicht die Übertragung an sich, sondern der Inhalt der Nachricht oder der übertragenen Daten. Somit handelt es sich nicht um Telekommunikationsdienstleistungen. Um eine elektronische Dienstleistung handelt es sich dann, wenn die Voraussetzungen gemäss Ziffer 3.2 erfüllt sind.

Beispiele

  • SMS- und MMS-Mehrwertdienste, wie die Mitteilung von Informationen (bspw. SBB-Fahrpläne, Börsendaten, Sportresultate oder Wettervorhersagen);

  • andere Mehrwertdienste, wie Businessnummern 0900, 0901 und 0906;

  • Überlassen von Domainnamen (bspw. ch, .com, .org).