3.1 Telekommunikationsdienstleistungen
MWST-Branchen-Info 13 · Telekommunikation und elektronische Dienstleistungen
Geltend · Stand ab 1. August 2016
ESTV · MWST-Branchen-Info 13 · Ziff. 3.1 · Deutsch
Als Telekommunikationsdienstleistungen gelten namentlich:
Sprach- (Telefondienste, Telefonkonferenzen und Mobiltelefonie), Schrift- (Telefax-, Telegrafie-, Telex- und E-Mail-Dienste), Bild-, Ton- oder andere Übertragungen, vorausgesetzt die Übertragung steht im Vordergrund;
blosse Übertragungsleistungen, die an Veranstalter von Radio- oder Fernsehsendungen erbracht werden (→ Ziff. 6.9.2);
Übertragungsleistungen im Auftrag von anderen Anbietern (z.B. Roaming-Leistungen) sowie Zusicherung von Übertragungskapazitäten für Daten über Mietleitungen oder per Satellit (→ Ziff. 6.4);
Zugang zum Internet oder zu anderen Informationsnetzwerken (analoges Modem, ISDN, ADSL, VDSL, WLAN oder PWLAN);
Telefonie und Telefonkonferenzen über Internet;
Internetfernsehen (→ Ziff. 6.9.2);
Gebühren für das Verschaffen von Zugangsberechtigungen zu Netzwerken wie beispielsweise Abonnementsgebühren oder Interkonnektionsleistungen (→ Ziff. 6.5);
einmalige Leistungen für den Anschluss einer Fernmeldeanlage als Nebenleistungen zur Verschaffung der Zugangsberechtigung zu einem Netzwerk (→ Ziff. 6.5);
das Verschaffen von Zugangsberechtigungen zum Kabel- oder Satellitenfernsehen wie beispielsweise Abonnemente von Kabelnetzbetreibern (→ Ziff. 6.9.2).
Der Ort dieser Dienstleistungen richtet sich nach dem Empfängerortsprinzip (Art. 8 Abs. 1 MWSTG; → Ziff. 4).