4.4 Bezugsteuer

MWST-Branchen-Info 14 · Finanzbereich

Geltend · Stand ab 1. Januar 2024

ESTV · MWST-Branchen-Info 14 · Ziff. 4.4 · Deutsch

Die Bezugsteuer (→ Ziff. 2.2) ist in der MWST-Abrechnung unter der Ziffer 383 zu deklarieren (dies gilt für die effektive Abrechnungs- wie aber auch für die Saldosteuersatzmethode).

[Abbildung: im Original]

Der Bezugsteuer unterliegende Leistungen sind buchmässig gesondert zu erfassen, beispielsweise mit einem separaten Steuercode.

Es empfiehlt sich, die entsprechenden Belege (z. B. Fakturen, Verträge der ausländischen Leistungserbringer oder Kopien davon) getrennt aufzubewahren.