4.4 Bezugsteuer
MWST-Branchen-Info 14 · Finanzbereich
Geltend · Stand ab 1. Januar 2024
ESTV · MWST-Branchen-Info 14 · Ziff. 4.4 · Deutsch
Die Bezugsteuer (→ Ziff. 2.2) ist in der MWST-Abrechnung unter der Ziffer 383 zu deklarieren (dies gilt für die effektive Abrechnungs- wie aber auch für die Saldosteuersatzmethode).
[Abbildung: im Original] | Der Bezugsteuer unterliegende Leistungen sind buchmässig gesondert zu erfassen, beispielsweise mit einem separaten Steuercode. |
Es empfiehlt sich, die entsprechenden Belege (z. B. Fakturen, Verträge der ausländischen Leistungserbringer oder Kopien davon) getrennt aufzubewahren.