5.2.5 Rückvergütungen an qualifizierte Anleger

MWST-Branchen-Info 14 · Finanzbereich

Geltend · Stand ab 7. Januar 2026

ESTV · MWST-Branchen-Info 14 · Ziff. 5.2.5 · Deutsch

Gewähren Fondsleitungen, Depotbanken, SICAV oder KmGK Rückvergütungen an qualifizierte Anleger gemäss KAG, so stellen diese im mehrwertsteuerrechtlichen Sinne kein separates Entgelt für das Anbieten kollektiver Kapitalanlagen dar. Solche Rückvergütungen sind somit mangels eines Leistungsverhältnisses nicht steuerbar.