5.2.5 Rückvergütungen an qualifizierte Anleger
MWST-Branchen-Info 14 · Finanzbereich
Geltend · Stand ab 7. Januar 2026
ESTV · MWST-Branchen-Info 14 · Ziff. 5.2.5 · Deutsch
Gewähren Fondsleitungen, Depotbanken, SICAV oder KmGK Rückvergütungen an qualifizierte Anleger gemäss KAG, so stellen diese im mehrwertsteuerrechtlichen Sinne kein separates Entgelt für das Anbieten kollektiver Kapitalanlagen dar. Solche Rückvergütungen sind somit mangels eines Leistungsverhältnisses nicht steuerbar.