5.4 Bankenpauschale und Gruppenbesteuerung
MWST-Branchen-Info 15 · Vorsteuerpauschale für Banken
Geltend · Stand ab 1. Januar 2015
ESTV · MWST-Branchen-Info 15 · Ziff. 5.4 · Deutsch
Wird die Vorsteuerpauschale im Rahmen der Gruppenbesteuerung angewendet, sind folgende Kriterien zu beachten:
Für jedes Gruppenmitglied ist der Aufteilungsschlüssel für die Bankenpauschale separat zu ermitteln. Die Anwendung eines einheitlichen Schlüssels für sämtliche Gruppenmitglieder ist nicht zulässig.
Bei der Berechnung der Vorsteuerpauschale sind nur die Aussenumsätze einzubeziehen. Die Innenumsätze (Umsätze zwischen Mitgliedern derselben MWST-Gruppe) sind vorgängig zu eliminieren.
In den Anwendungsbereich der für das einzelne Gruppenmitglied massgebenden Vorsteuerpauschale fallen einzig Vorsteuern, die bei ihm zu einem Aussenumsatz geführt haben.Es obliegt der steuerpflichtigen Person, eine für ihr Unternehmen geeignete Methode zur sachgerechten Berücksichtigung der Vorsteuer und zur korrekten Anwendung der Bankenpauschale im Rahmen der Gruppenbesteuerung anzuwenden.
Denkbar ist beispielsweiseeine Anpassung der Aufteilungsschlüssel aufgrund der Umsatzanteile (Verhältnis Aussen- zu Innenumsätze); oder
eine Umverteilung des Anteils der im Topf C (→ Ziff. 4) verbuchten, auf Innenumsätze entfallenden Vorsteuer in den Topf C desjenigen Unternehmens, das den entsprechenden Aussenumsatz erzielt hat.
Für ein Berechnungsbeispiel einer Bankengruppe, die sowohl die Vorsteuerpauschale als auch die Gruppenbesteuerung anwendet, sind die Ausführungen in der nachfolgenden Ziffer 8.2 zu beachten.